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Startseite Deutschland & die WeltGesichtserkennung: Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen Befugnisse erhalten
Deutschland & die Welt

Gesichtserkennung: Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen Befugnisse erhalten

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 9. August 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 9. August 2024
Hacker / Foto: dts
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Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei könnten künftig verstärkt Gesichtserkennung nutzen, um Verdächtige im Internet zu identifizieren. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hervor, wie der „Spiegel“ berichtet.

Gesichtserkennung zur Identifizierung von Verdächtigen

Die vorgeschlagenen Änderungen an verschiedenen Polizeigesetzen von Nancy Faeser beinhalten die Möglichkeit für Behörden, den Aufenthaltsort von Verdächtigen durch einen Abgleich von Fotos in sozialen Netzwerken und anderswo im Internet zu ermitteln. Zudem sollen sie die Fähigkeit erhalten, unbekannte Straftäter zu identifizieren. Insbesondere wird erwartet, dass die neuen Befugnisse eine bessere Identifizierung von Terroristen des „Islamischen Staats“ ermöglichen, die in Hinrichtungs- und Foltervideos zu sehen sind und sich möglicherweise unerkannt in Europa aufhalten.

Keine Live-Gesichtserkennung anhand von Überwachungskameraaufnahmen

In dem Gesetzentwurf der Bundesinnenministerin ist jedoch eine Live-Gesichtserkennung anhand von Bildern aus Überwachungskameras, wie sie beispielsweise an Bahnhöfen zu finden sind, nicht vorgesehen. Stattdessen soll ein neuer Paragraf in die Strafprozessordnung aufgenommen werden, der einen „biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ gestattet.

Reaktion auf die Festnahme der Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette

Der Vorstoß ist auch eine Reaktion auf die Festnahme der Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette im Frühjahr. Ein Journalist hatte Monate zuvor Fotos von ihr in den sozialen Medien entdeckt, die Klette in einem Capoeira-Tanzklub in Berlin zeigen, wo sie unter einem falschen Namen untergetaucht war. Bislang fehlte den Ermittlungsbehörden eine juristische Grundlage für die Nutzung von Gesichtserkennung in solchen Fällen, wie das zuständige Landeskriminalamt beklagte.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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