EU verbietet Tiktok Lite Rewards dauerhaft

Die Europäische Kommission hat das TikTok Lite Rewards-Programm auf Dauer verboten. Dies folgt auf den Vorschlag von TikTok zur Einstellung des Programms und der Eröffnung eines zweiten formellen Verfahrens durch die Kommission gegen den chinesischen Anbieter zur Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) im April.

Beendigung des Rewards-Programms und des formellen Verfahrens

Im Zuge einer Entscheidung am Montag, wird jeder Verstoß gegen die von TikTok eingegangenen Verpflichtungen als Geldbuße umgesetzt. Dies markiert das erste Mal, dass die Kommission eine Verpflichtungszusage einer benannten Online-Plattform akzeptierte, gegen die zuvor ein formelles Verfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste eingeleitet wurde. Laut Kommission wird das am 22. April gegen TikTok eröffnete formelle Verfahren gleichzeitig eingestellt.

Einführung des Programms in Frankreich und Spanien

TikTok hatte das “TikTok Lite Reward” Programm in Frankreich und Spanien eingeführt. Es war als “Aufgaben- und Belohnungsprogramm” konzipiert, welches Nutzer dazu ermutigte, “Punkte” zu sammeln, indem sie bestimmte “Aufgaben” auf TikTok ausführten. Diese Aufgaben beinhalteten das Ansehen von Videos, das Liken von Inhalten, das Folgen von Anbietern oder das Einladen von Freunden zur Nutzung von TikTok.

Aufrechterhaltung des ersten formellen Verfahrens

Das erste formelle Verfahren der Kommission gegen TikTok, welches bereits im Februar eingeleitet wurde, ist noch nicht zum Abschluss gekommen und wird fortgesetzt. Hierbei geht es um das Fehlen effektiver Mechanismen zur Altersüberprüfung und die mutmassliche suchterzeugende Gestaltung der Plattform.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion