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Startseite Deutschland & die WeltKriminelle Vereinigung? Hans-Georg Maaßen fordert Verbot der ‚Letzten Generation‘
Deutschland & die Welt

Kriminelle Vereinigung? Hans-Georg Maaßen fordert Verbot der ‚Letzten Generation‘

von Hasepost 30. Juli 2024
von Hasepost 30. Juli 2024
Zivilpolizist im Einsatz gegen Letzte Generation / Screenshot: X
22

Dr. Hans-Georg Maaßen, Vorsitzender der WerteUnion, hat die Aktivitäten der Letzten Generation scharf verurteilt und die Organisation als „kriminelle Vereinigung“ bezeichnet. In einer Stellungnahme fordert er ein sofortiges Verbot der Gruppe.

Nach den jüngsten gewalttätigen Übergriffen auf die Flughäfen Frankfurt/Main und Köln/Bonn hat Dr. Hans-Georg Maaßen, Bundesvorsitzender der WerteUnion, ein Verbot der „Letzte Generation“ und des zugehörigen Vereins RAZ e.V. gefordert. Maaßen betont: „Die Klimasekte der ‚Letzte Generation‘ ist eine verbotswürdige kriminelle Vereinigung, die mit den Klimaklebern aus ideologischer Motivation die Begehung von Straftaten zum Ziel hat. Damit liegen ausreichende Gründe für ein Verbot vor.“

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu schnellem Handeln auf: „Gehen Sie entschieden gegen die kriminellen Klima-Kleber vor, handeln Sie endlich!“

Kritik an milden Urteilen für ‚Klimakleber‘

Neben der Forderung nach einem Verbot kritisiert die WerteUnion die unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen an deutschen Flughäfen und die milden Urteile gegen Mitglieder der Letzten Generation. Ein Beispiel hierfür ist der Fall von Lilli Gomez (24), die nach mehreren Straftaten, darunter die Verschandelung der Weltzeituhr in Berlin, lediglich eine Geldstrafe von 1.800 Euro erhielt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von neun Monaten ohne Bewährung gefordert. Manuel Ostermann, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Bundespolizei, beschreibt die Mitglieder der Letzten Generation als „radikale Ideologen“ und mahnt: „Es ist Zeit, dass die Politik wach wird.“

Maaßen betont: „Ob die ‚Letzte Generation‘ Flughäfen blockiert, Kunstwerke oder das Brandenburger Tor verunstaltet – es handelt sich um kriminelle Taten, bei denen der Rechtsrahmen ausgeschöpft werden muss. Viele Urteile dienen eher der Ermunterung zu weiteren Straftaten.“

Sicherheit der Öffentlichkeit muss gewährleistet werden

Aus rechtlicher Sicht, so die Einschätzung der Werteunion, erfüllen die Aktionen der Letzten Generation mehrere Straftatbestände, darunter Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Störung öffentlicher Betriebe. Diese rechtlichen Vergehen erforderten angemessene Konsequenzen, um den Schutz von Eigentum, die Sicherheit der Öffentlichkeit und den geordneten Ablauf von Verkehr und Betrieben zu gewährleisten.

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