Das Bundesjustizministerium (BMJV) dringt auf EU-Ebene auf eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung im Sexualstrafrecht für Fälle, in denen Jugendliche betroffen sind. Während in Deutschland bisher der Grundsatz „Nein heißt Nein“ gilt, soll auf europäischer Ebene eine strengere Definition sexueller Zustimmung verankert werden. In der Politik stößt das Vorhaben vor allem bei der SPD auf Unterstützung, …
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