Unionsfraktion fordert Neubeurteilung der Sicherheitslage in Syrien

Die Unionsfraktion reagiert auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das einem syrischen Schlepper Flüchtlingsstatus verweigerte. Sie fordert die Bundesregierung auf, die Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien und mögliche Abschiebungen, insbesondere von Straftätern und Gefährdern, zu erwägen.

Forderung nach individueller Beurteilung der Flüchtlingsanträge

Alexander Throm (CDU), der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, betonte gegenüber der “Welt”: “Wir müssen uns mit der Tatsache auseinandersetzen, dass nicht jeder Mensch aus jeder Region Syriens schutzbedürftig ist.” Er bekräftigte, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müsse seine pauschale Herangehensweise beenden und zurückkommen zu individuellen Einschätzungen. Weiterhin solle die Bundesregierung eine Neubeurteilung der Sicherheitslage in Syrien vornehmen, basierend auf eigenen Eindrücken und nicht auf Aussagen von Nichtregierungsorganisationen. “Auch Abschiebungen nach Syrien – zunächst vorrangig von Straftätern und Gefährdern – wären ein erster Schritt in die richtige Richtung.”

Reaktionen von SPD und FDP

Helge Lindh (SPD), Berichterstatter für Flucht und Asyl, interpretierte das Urteil des OVG Münster als Abkehr der bisherigen Lageeinschätzung in Bezug auf Syrien. “Ob sich diese Ansicht bei anderen Oberverwaltungsgerichten oder beim Bundesverwaltungsgericht durchsetzt, bleibt abzuwarten.” Er betonte, dass es ein laufender Prüfungsprozess der Bundesregierung sei, ob und wie insbesondere Mehrfachstraftäter und Gefährder nach Syrien oder Afghanistan zurückgeführt werden können. “Maßgeblich dafür ist auch der Lagebericht des Auswärtigen Amtes.”

Vom FDP-Bundestagsfraktionsstandpunkt kommentierte der parlamentarische Geschäftsführer Stephan Thomae (FDP), dass in besonderen Fällen, insbesondere bei schweren Straftaten und Gefährdern, eine Abschiebung nach Syrien kein Tabu sein dürfe, wenn kein Abschiebungsschutz bestehe. Er forderte die Bundesregierung auf zu prüfen, auf welchen Wegen eine Abschiebung nach Syrien faktisch möglich ist.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion