IGH-Gutachten: Israelische Besatzung völkerrechtswidrig, fordert Rückzug

Das israelische Besatzungsregime in den Palästinensergebieten ist laut einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag völkerrechtswidrig. Claus Kreß, Völkerrechtler und Ad-hoc-Richter am IGH, bewertet diese Entscheidung in einem Gastbeitrag als “Paukenschlag” des internationalen Rechts und Hinweis auf ein “verstörendes Gesamtbild israelischer Völkerrechtsferne”.

Besatzungsregime völkerrechtswidrig

Claus Kreß kritisierte in einem Gastbeitrag für den “Kölner Stadt-Anzeiger” das israelische Besatzungsregime in den Palästinensergebieten scharf. Der IGH hatte die militärische Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten für völkerrechtswidrig erklärt und verlangt, dass Israel diese so schnell wie möglich beendet. Dies geschah auf Ersuchen der UN-Generalversammlung.

Einsatz der Politik für die Durchsetzung des Rechts

Nach Ansicht von Kreß empfiehlt das höchste Weltgericht eine Akzentverschiebung in der internationalen Politik: von der “Suche nach einer politischen Lösung im Rahmen des Rechts zu einem verstärkten Einsatz der Politik für die Durchsetzung des Rechts”. Es bleibt abzuwarten, ob “Frieden durch Recht” Realität werden kann, insbesondere angesichts der “beinahe reflexhaften Zurückweisung des Gutachtens durch Israels Regierung”, so Kreß.

Völkerrechtliche Gewaltverbot

Das IGH-Gutachten impliziert laut Kreß, dass die militärische Präsenz Israels in Ost-Jerusalem, dem Westjordanland und im Gaza-Streifen gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot verstößt und “heute nicht mehr unter Berufung auf das Selbstverteidigungsrecht Israels gerechtfertigt werden kann”.

Fehlende Begründung des Gerichtshofs

Trotz der starken Worte des IGH bemängelt der Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht der Universität zu Köln eine “eindrucksvolle Begründung” für diese Entscheidung. Zudem verwies er auf den Widerspruch von vier der 15 IGH-Richter zu diesem “überaus heiklen Punkt”.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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