Führerscheinentzug für Angriffe auf Einsatzkräfte umstritten

Die Forderung des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen auf eine Verschärfung des Strafrechts, um Gewalttäter, die Einsatzkräfte attackieren, künftig mit Führerscheinentzug zu bestrafen, erntet sowohl Zustimmung als auch Ablehnung. Während die Union und die AfD den Vorschlag unterstützen, lehnt die Ampel-Koalition die geplante Maßnahme ab.

Unterstützung von Union und AfD

Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, äußerte gegenüber der “Welt” (Mittwochausgaben) seine Offenheit für eine Ausweitung bei der Entziehung der Fahrerlaubnis. Dabei betonte er jedoch, die Diskussion dürfe nicht ausschließlich auf Straftaten gegenüber öffentlich Beschäftigten abzielen, sondern müsse generell geführt werden. Die AfD-Fraktion sprach sich ausdrücklich für den Vorschlag aus. Christian Wirth, Bundestagsabgeordneter der AfD, fasste den Standpunkt seiner Partei so zusammen: “Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte sind Angriffe auf unseren Staat. Ein auffälliges aggressives Verhalten in der Öffentlichkeit ist geeignet, an der charakterlichen Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs zu zweifeln.”

Kritik von der Ampel-Koalition

In der Ampel-Koalition ist die geplante Verschärfung des Strafrechts umstritten. Die SPD-Fraktion betonte, dass die Gerichte bei Angriffen auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte bereits jetzt Strafgesetze konsequent anwenden. Ihre rechtspolitische Sprecherin, Sonja Eichwede, fügte hinzu: “Dazu gehört auch, dass die Gerichte ihren Handlungsspielraum bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nutzen, wenn sich aus der Tat eine mangelnde charakterliche Eignung ergibt.”
Die grüne Bundestagsabgeordnete Canan Bayram und Manuel Höferlin, der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, wiesen den Vorschlag des Beamtenbunds ebenfalls zurück. Sie sind der Meinung, dass die bestehende Rechtslage ausreicht und die Gerichte bereits heute die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen können.

Die Linke: “Forderung zu kurz gedacht”

Die rechtspolitische Sprecherin der Linke-Gruppe im Bundestag, Clara Bünger, beschrieb den Vorschlag als “zu kurz gedacht”. Ihrer Meinung nach erzeugt eine Nebenstrafe in Form von Führerscheinentzug ohne sachlichen Zusammenhang zur Tat Rechtsunsicherheit. Sie betonte ebenfalls, dass nicht alle Menschen einen Führerschein besitzen und dass ein funktionierendes Strafrecht vorhanden ist, das entsprechende Taten ahndet.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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