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Startseite Deutschland & die WeltVerteidigungsministerium plant erweiterte Befugnisse für MAD
Deutschland & die Welt

Verteidigungsministerium plant erweiterte Befugnisse für MAD

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 22. Juni 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 22. Juni 2024
Foto: dts
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Der Militärische Abschirmdienst (MAD) soll laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ durch eine Reform des MAD-Gesetzes erweiterte Befugnisse zur Abwehr von Spionage- und Sabotageversuchen erhalten. Diese Reform wird vom Verteidigungsministerium vorangetrieben und zielt insbesondere auf verbesserte Sicherheitsmaßnahmen bei Auslandseinsätzen ab.

Erweiterung der Befugnisse des MAD

Der Nachrichtendienst für die Bundeswehr soll nach dem Referentenentwurf die Möglichkeit erhalten, seine nachrichtendienstlichen Mittel, wie das Abhören von Telekommunikation oder das Nutzen von Vertrauenspersonen, auch außerhalb von Bundeswehr-Liegenschaften auf Einsatzgebieten jenseits des deutschen Hoheitsgebietes einzusetzen. Die aktuelle Rechtslage erlaubt dem MAD normalerweise nur innerhalb von Bundeswehr-Stützpunkten und gegen die eigenen Soldaten tätig zu werden.

Neue Befugnisse zur Sicherung von Auslandseinsätzen

Das Verteidigungsministerium strebt eine Stärkung des MAD an, um die Bundeswehr in der von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ausgerufenen „Zeitenwende“ auch bei Auslandseinsätzen gegen Spionage und Sabotage sowie extremistische Unterwanderungsversuche zu schützen. „Die Novellierung gewährt dem Militärischen Abschirmdienst die notwendigen Befugnisse […]“, so eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums gegenüber der „Welt am Sonntag“. Sie bekundete zudem die Hoffnung, dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet und in Kraft treten kann.

Fokus auf Nato-Ostflanke und regulative Vorgaben

Die angestrebte Gesetzesänderung hat insbesondere den Schutz der im Aufbau befindlichen „Brigade Litauen“ an der Ostflanke der Nato im Blick. Sie soll dem MAD zusätzliche Befugnisse zur Abwehr russischer Aktionen gewähren. Darüber hinaus soll sie die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen, das eine Präzisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel eingefordert hatte. Mit der Neufassung des Gesetzes soll zudem eine Vorab-Kontrolle solcher Maßnahmen durch den „Unabhängigen Kontrollrat“ festgeschrieben werden, der bisher nur für den Bundesnachrichtendienst eingerichtet worden war.

Konstantin von Notz, Vize-Fraktionschef der Grünen, betonte im Gespräch mit der „Welt am Sonntag“ die Notwendigkeit klarer Vorgaben des Verfassungsgerichts für die Gesetzesänderung. Ähnlich äußerte sich der verteidigungspolitische Sprecher der FDP, Alexander Müller: „Dabei gehen wir von dem Grundsatz aus, dass wir starke Nachrichtendienste benötigen, die starker Kontrolle unterliegen.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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