Bundesjustizminister plant Digitalisierung und Modernisierung von Genossenschaften

Ein neuer Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zielt darauf ab, die Unternehmensform der Genossenschaft zu modernisieren und ihre Gründung zu digitalisieren, wie das Handelsblatt berichtet. Der Entwurf ist Teil des Versprechens der Ampelkoalition, die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften zu verbessern.

Ziel: Attraktivität von Genossenschaften erhöhen

Laut Bundesjustizminister Marco Buschmann soll künftig die Möglichkeit bestehen, eine Genossenschaft komplett digital zu gründen. Durch die geplante Änderung möchte er Genossenschaften attraktiver gestalten. “Es gehe darum, Genossenschaften ‘attraktiver zu machen’. Wohnungsgenossenschaften sorgten für vergleichsweise günstigen Wohnraum, Kreditgenossenschaften versorgten auch ländliche Regionen mit Bankdienstleistungen, Energiegenossenschaften leisteten einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende”, zitiert das Handelsblatt.

Beschleunigung der Gründungsprozesse

Ein zentrales Ziel des Ministerentwurfs ist es, die Gründung von Genossenschaften zu beschleunigen. Der aktuelle Gründungsprozess ist oft zeitaufwändig: “Laut Entwurf dauert die Eintragung einer Genossenschaft in das Genossenschaftsregister sehr viel länger als etwa die Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Handelsregister”, so der Entwurf.

Um dies zu ändern, sind Verbesserungen bei den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden geplant. Insbesondere sollen künftig alle Prüfungsverbände verpflichtet werden, ihre Kontaktdaten in einer staatlich geführten Datenbank aktuell zu halten, um Suche und Auswahl zu beschleunigen. Zudem wird eine Bearbeitungsfrist von 20 Werktagen für die Eintragung einer neuen Genossenschaft in das Register angestrebt.

Teil des Ampelkoalitionsvertrags

Die angestrebten Änderungen entsprechen dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP. Darin wurde festgehalten: “Wir verbessern die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen.”

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion