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Startseite Deutschland & die WeltFDP-Spitzenkandidatin Strack-Zimmermann erhält Personenschutz aufgrund Anfeindungen
Deutschland & die Welt

FDP-Spitzenkandidatin Strack-Zimmermann erhält Personenschutz aufgrund Anfeindungen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 24. Mai 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 24. Mai 2024
FDP-Wahlplakat zur Europawahl (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die Spitzenkandidatin der FDP zur Europawahl, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, ist seit Beginn des Jahres auf Personenschützer angewiesen. Neben zahlreichen Anfeindungen aufgrund ihres Einsatzes für deutsche Waffenlieferungen an die Ukraine, gibt sie an, monatlich etwa 200 Strafanzeigen zu stellen.

Notwendige Sicherheitsmaßnahmen bei Wahlkampfauftritten

Seit dem 6. Januar ist Marie-Agnes Strack-Zimmermann im Rahmen des Wahlkampfes unterwegs und muss sich dabei stets von Personenschützern begleiten lassen. In einem Interview mit dem Spiegel berichtete sie: „Seit dem 6. Januar bin ich im Wahlkampf unterwegs, und seitdem begleiten mich bei meinen Reisen mehrere Personenschützer. Das ist ungewohnt, aber so ist es nun mal“.

Privatleben unter Schutz

Neben den öffentlichen Wahlkampfauftritten hat diese Situation auch Auswirkungen auf ihr Privatleben. „Ich bin sensibler geworden und treffe selbst gewisse Vorsichtsmaßnahmen. Mit meiner Familie zeige ich mich so gut wie gar nicht in der Öffentlichkeit. Ich möchte nicht, dass sie fotografiert wird“, erklärt Strack-Zimmermann gegenüber dem Spiegel.

Zahlreiche Anfeindungen und Strafanzeigen

Zudem berichtet die FDP-Politikerin von zahlreichen Anfeindungen, unter anderem aufgrund ihres Einsatzes für deutsche Waffenlieferungen an die Ukraine. Diese Anfeindungen erfolgen „im Netz und per Brief jeden Tag“. Den Umfang der Anfeindungen skizziert Strack-Zimmermann mit den Worten: „Ich zeige im Monat bestimmt 200 Leute an“. Darunter seien oft grobe Gewaltandrohungen und „Nazisprech“.

Justiz reagiert

Die Gerichte und die Staatsanwaltschaften sind laut der FDP-Spitzenkandidatin inzwischen extrem sensibilisiert. „Fast alle Prozesse werden gewonnen, nur die Beleidigungen `Kriegstreiberin` und `Brechmittel` wurden von verschiedenen Amtsgerichten unterschiedlich gesehen und teils gegen Geldbuße eingestellt“, so Strack-Zimmermann.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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