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Startseite Deutschland & die WeltDi Fabio rät von sofortigem AfD-Verbotsverfahren ab
Deutschland & die Welt

Di Fabio rät von sofortigem AfD-Verbotsverfahren ab

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 18. Mai 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 18. Mai 2024
AfD / Foto: dts
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Udo Di Fabio, Staatsrechtler und ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, hat Bedenken bezüglich eines sofortigen Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD geäußert und mahnt zur Vorsicht bei Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.

Skepsis gegenüber Parteiverbotsverfahren

Udo Di Fabio, gegenüber der „Welt am Sonntag“, gab zu bedenken: „Es gibt Belege dafür, dass die AfD sich bislang auch ohne Impulse von außen im Innern radikalisiert und die Grenze zum Rechtsextremismus nicht als besonders hohe Hürde ansieht. Ob das schon heute für ein Verbot ausreicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Meine Empfehlung wäre, noch damit zu warten und zu schauen, ob sich die Partei weiter radikalisiert.“

Gesellschaftlicher Wandel und unerwünschte Auswirkungen

Di Fabio warnte darüber hinaus davor, dass ein mögliches Verbot die Wähler nicht verschwinden lassen würde. Er appellierte auch an den gesellschaftlichen Wandel und die sich daraus ergebenden Folgen.

Vorsicht bei Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Di Fabio äußerte Skepsis gegenüber Änderungen des Gesetzes zur rechtlichen Stellung des Bundesverfassungsgerichts: „Nur eines sollte man nicht tun: Man sollte nicht die Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Richterwahl, die zurzeit in einem einfachen Gesetz festgeschrieben ist, in die Verfassung schreiben. Denn dann geben sie einer möglichen Sperrminorität der populistischen Kräfte, wenn sie über ein Drittel der Mandate verfügen, einen großen Hebel in die Hand. Nach heutiger Rechtslage könnte man auf eine solche Entwicklung reagieren, indem durch bloße Gesetzesänderung verfügt würde, auch eine normale Mehrheit im Bundestag oder im Bundesrat für die Richterwahl ausreichen zu lassen.“

Mögliche Anpassungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Allerdings erwägt Di Fabio Änderungen in der Verfassung hinsichtlich der Altersgrenze, Amtsdauer oder der Anzahl der Richter. Seiner Ansicht nach seien keine weiteren Anpassungen notwendig.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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