Erstmals wird der Chemie- und Pharmakonzern Bayer von einer internationalen Menschenrechtsgruppe wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen angeklagt. Bei den Anschuldigungen geht es insbesondere um den Einsatz von Glyphosat und Gen-Soja sowie deren mutmaßlich unzureichend analysierten Risiken und Folgen für Mensch und Umwelt.
Die Vorwürfe gegen Bayer
Die Beschwerdeführer aus Bolivien, Argentinien, Paraguay und Brasilien, behaupten, dass Bayer die Risiken des Anbaus von Gen-Soja und des Einsatzes von Glyphosat nicht hinreichend analysiert habe und keine adäquaten Maßnahmen zur Vermeidung möglicher Schäden ergriffen habe. Dies steht laut den Beschwerdeführern im Widerspruch zu den OECD-Leitsätzen von 2011. Auf Nachfrage des RBB erklärte Bayer, dass der Konzern die Anwendung der Produkte durch „umfangreiche flankierende Maßnahmen“ begleite und bei sachgemäßer Anwendung der Produkte „weder Menschen noch die Umwelt einem inakzeptablen Risiko ausgesetzt“ würden.
Die Bezugnahme auf Gesundheitsschäden
Die Anklage bezieht sich auch auf weitreichende gesundheitliche Schäden durch Glyphosat, denen die Anwohner von Sojaplantagen ausgesetzt sein sollen. In Reaktion darauf erklärte Bayer, dass die beschriebenen Fälle dem Konzern nicht bekannt seien und nicht zum „Produkt- und Sicherheitsprofil von Glyphosat, welches eines der am besten untersuchten Pflanzenschutzmittel weltweit“ sei, passen würden.
Ökologische und soziale Auswirkungen
Des Weiteren kritisieren die Menschenrechtsorganisationen die ökologischen und sozialen Auswirkungen des massiven Anbaus von Gen-Soja in den genannten Ländern. Laut der Beschwerde hat der großangelegte Anbau von Gen-Soja zu jährlichen Abholzungen in der Größe von Rheinland-Pfalz geführt und Kleinbauern von ihrem Land verdrängt, was in den ländlichen Regionen zu Ernährungskrisen geführt habe. „Indigene Gemeinden können dann oft nicht mehr genug anbauen und müssen sich Nahrungsmittel am Markt besorgen, für die ihnen das Geld fehlt. Das übersetzt sich dann in eine klare Verletzung ihrer Menschenrechte, also das Recht auf Nahrung oder das Recht auf Land“, sagte Christian Schliemann-Radbruch von der Menschenrechtsorganisation ECCHR.
Folgen für die Umwelt
Weitere Folgen des Kombinationsanbaus aus Gen-Soja und Pestizideinsatz seien die Verschmutzung von Gewässern und eine längerfristige Kontamination von Böden. Als Reaktion darauf erklärte Bayer, dass die „Rahmenbedingungen der Landwirtschaft in den verschiedenen Ländern… von den jeweiligen staatlichen Behörden“ festgelegt werden und die Konsolidierung der Landwirtschaft weltweit „unabhängig von genmodifiziertem Saatgut“ erfolge.
Die Beschwerdeführer werden ihre Vorwürfe auf der Hauptversammlung der Bayer AG vorbringen. Da Bayer seinen Sitz in Deutschland hat, liegt es nun an einer Abteilung des Bundeswirtschaftsministeriums, die OECD-Beschwerde zu prüfen. Sollte die Beschwerde zugelassen werden, wird ein Mediationsverfahren eingeleitet, in dem der Konzern und die NGOs mögliche Maßnahmen zur Minimierung zukünftiger Schäden erörtern werden. Ein Verstoß gegen die OECD-Leitsätze hat jedoch keine rechtlichen Konsequenzen.
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