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Startseite Deutschland & die WeltBundestag beschließt Liberalisierung des Namensrechts
Deutschland & die Welt

Bundestag beschließt Liberalisierung des Namensrechts

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 12. April 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 12. April 2024
Standesamt / Foto: dts
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Der Bundestag hat eine Reform des Namensrechts beschlossen. Ausgehend von einem Regierungsentwurf, der in Teilen noch modifiziert wurde, soll es künftig mehr Freiheiten bei der Namensführung in Ehen und Familien geben. Dabei wurden die Stimmen der Koalition, Union und Linken abgegeben, während die AfD-Fraktion dagegen votierte.

Namensrecht wird liberaler

Unter den geplanten Änderungen befindet sich die Möglichkeit, einen Doppelnamen als Ehe- oder Geburtsnamen zu führen. Aktuell müssen Eheleute, sofern sie einen gemeinsamen Namen führen möchten, einen Namen auswählen, der als Nachname für beide gilt. Laut des Gesetzesentwurfs könnten auch Kinder künftig einen Doppelnamen tragen. Des Weiteren soll die Namensänderung von Kindern in Scheidungsfamilien sowie von einbenannten Stiefkindern vereinfacht werden.

Traditionelle und geschlechterangepasste Formen erlaubt

Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass in bestimmten Fällen traditionelle oder geschlechterangepasste Formen des Familiennamens getragen werden können. Dies betrifft unter anderem die namensrechtlichen Traditionen nationaler Minderheiten und geschlechterangepasste Familiennamen im slawischen Sprachraum. Die Pflicht zur Namensänderung nach einer Adoption durch Erwachsene soll aufgehoben werden.

Änderungen und Ergänzungen

Gegenüber dem Ursprungstext wurden auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch diverse Änderungen vorgenommen. Vorgesehen ist nun, dass ein Doppelname im Regelfall mit einem Bindestrich zu führen ist, wobei die Eheleute auch eine Führung ohne Bindestrich wählen können. Im Falle der Geburt eines Kindes, für das die Eltern keinen Geburtsnamen festlegen, soll das Kind einen Doppelnamen aus den Namen der Eltern tragen. Die Namensänderung eines Elternteils soll auch für volljährige Kinder möglich sein. Außerdem soll es erlaubt werden, den Familiennamen eines verstorbenen Elternteils anzunehmen.

Die Bundesregierung schreibt in ihrem Gesetzentwurf, dass das bisherige Namensrecht „sehr restriktiv“ sei und „aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien“ nicht mehr gerecht werde.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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