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Startseite Deutschland & die WeltKubicki kritisiert Verfassungsschutz-Chef Haldenwangs Amtsverständnis
Deutschland & die Welt

Kubicki kritisiert Verfassungsschutz-Chef Haldenwangs Amtsverständnis

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 4. April 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 4. April 2024
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Wolfgang Kubicki (FDP), stellvertretender Präsident des Bundestages, kritisiert Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), in einem Gastbeitrag in der FAZ für dessen Einmischung in die öffentliche Debatte und Fragen zu seinem Amtsverständnis. Hart ins Gericht geht Kubicki auch mit dem Verhalten Haldenwangs gegenüber seinem Vorgänger Hans-Georg Maaßen.

Kubickis Kritik an Haldenwang

Wolfgang Kubicki äußert sich in seiner Kritik an Thomas Haldenwang, insbesondere bezüglich dessen Kommentare zur Rolle des Verfassungsschutzes im Kampf gegen den Extremismus. Kubicki moniert, dass es ein „merkwürdiger Schritt“ sei, wenn sich der Chef eines Nachrichtendienstes in eine öffentliche Debatte einmischt. Wer behaupte, es sei auch Aufgabe des Verfassungsschutzes, die Umfragewerte der AfD zu senken, der müsse „sich selbstverständlich Fragen nach seinem Amtsverständnis gefallen lassen“, so Kubicki.

Haldenwang zu Vorwürfen

Haldenwang wies in seinem Gastbeitrag Vorwürfe zurück, seine Behörde fungiere als eine Art „Regierungsschutz“ oder „Gesinnungspolizei“. Kritik an der Medienpräsenz seiner Behörde konterte er mit dem Hinweis, dass es Aufgabe des Verfassungsschutzes sei, die Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen aufzuklären, „um schon unterhalb von Verboten eine informierte politische Auseinandersetzung zu ermöglichen“.

Kubicki zu Maaßen

Im Bezug auf die Behandlung von Haldenwangs Vorgänger Hans-Georg Maaßen zeigte sich Kubicki besonders kritisch. Dieser wird aktuell vom Verfassungsschutz beobachtet und hat dagegen Klage eingereicht. Kubicki wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz eine höhere Eingriffsschwelle für Einzelpersonen als für Parteien vorsieht. Es sei „mehr als fraglich“, ob Haldenwangs Behörde bei der Einstufung von Maaßen als Rechtsextremist diese gesetzliche Hürde ausreichend bedacht habe, schreibt Kubicki.

Schutz von Meinungsfreiheit und Extremismus

Indem Haldenwang schreibe, dass seine Behörde die Meinungsfreiheit schütze, verpflichte er sich auch, für den Schutz extremistischer Meinungen einzutreten. „Es wäre konsequent, würde er sich dann auch öffentlich auf die Seite derjenigen stellen, die Extremisten zu vereinnahmen trachten“, so Kubicki.

Er kritisierte zudem, dass während der Corona-Krise „bürgerliche Maßnahmenkritiker“ als „Querdenker“ und „Covidioten“ gebrandmarkt wurden, ohne dass Haldenwang sich dagegen aussprach. Stattdessen warne er vor „Entgrenzungsprozessen“ zwischen Rechtsextremisten und der gesellschaftlichen Mitte, und beanspruche den verfassungsrechtlichen Meinungskorridor für seine eigene Definitionshoheit.

Kubicki warnte abschließend davor, dass die Bundesregierung und nachgeordnete Behörden sich dazu aufschwingen könnten, für die Menschen im Land „richtig“ und „falsch“ zu definieren. Dies sei besonders bedenklich, da autoritäre Staaten das Mittel der „Desinformation“ nutzten, um auch die Bundesrepublik zu destabilisieren.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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