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Startseite Deutschland & die WeltEU-Kommission gibt Polen nach Reformen Milliardenhilfen frei
Deutschland & die Welt

EU-Kommission gibt Polen nach Reformen Milliardenhilfen frei

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. Februar 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. Februar 2024
Polen / Foto: dts
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Die Europäische Union hat Polen grünes Licht für den Zugang zu zuvor eingefrorenen Fördermitteln gegeben. Die Entscheidung, die insgesamt 137 Milliarden Euro umfasst, basiert auf der Beurteilung der polnischen Justizreformen durch die EU-Kommission.

EU-Kommission genehmigt Milliardenhilfen für Polen

Die EU-Kommission hat am Donnerstag zwei Rechtsakte genehmigt, die Polen Zugang zu erheblichen Finanzmitteln gewähren. Dieser Entscheidung gingen Bedenken hinsichtlich der polnischen Rechtsstaatlichkeit voraus, die zur vorübergehenden Einfrierung von Mitteln geführt hatten. Nach Angaben der Kommission betragen die nun freigegebenen Gelder rund 137 Milliarden Euro.

Die zur Verfügung gestellten Mittel bestehen aus 59,8 Milliarden Euro Corona-Hilfen und 76,5 Milliarden Euro aus einem Fonds, der dazu dienen soll, die Lebensverhältnisse in den EU-Mitgliedstaaten anzugleichen.

Anerkennung der Justizreformen in Polen

Demnach hat die Kommission den Zugang zu den Mitteln genehmigt, da sie der Ansicht ist, dass Polen wichtige Schritte zur Stärkung der Unabhängigkeit seiner Justiz unternommen hat. „Man sei zu dem Schluss gekommen, dass beide Meilensteine zur Stärkung wichtiger Aspekte der Unabhängigkeit der polnischen Justiz durch die beschlossenen Reformen in zufriedenstellender Weise erfüllt worden seien“, wurde seitens Brüssel mitgeteilt.

Reaktionen aus der EU-Kommission

Die Entscheidung wurde mit positiven Reaktionen aus der EU-Kommission aufgenommen. EU-Justizkommissar Didier Reynders äußerte seine Zufriedenheit über die Entscheidung und hob hervor, dass diese „die positiven Schritte“ widerspiegele, die Polen unternommen habe.

Ähnlich äußerte sich auch Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte. Er lobte Polens Bemühungen, die Bedenken der Kommission in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit auszuräumen, die zuvor die Freigabe der Kohäsionsmittel blockiert hatten. „Dies bedeutet, dass Polen in den kommenden Wochen mit der Beantragung von Erstattungen für Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik und anderer Programme beginnen kann“, bemerkte Schmit.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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