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Startseite Deutschland & die WeltMarkus Söder lehnt AfD-Verbotsverfahren ab, fordert aber Konsequenzen
Deutschland & die Welt

Markus Söder lehnt AfD-Verbotsverfahren ab, fordert aber Konsequenzen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 20. Januar 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 20. Januar 2024
Markus Söder (CSU) / Foto: dts
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Markus Söder (CSU), der bayerische Ministerpräsident, spricht sich gegen ein AfD-Verbotsverfahren aus und schlägt stattdessen alternative Konsequenzen vor. Während die SPD-Fraktion sich noch nicht entschieden hat, sieht der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, die Bundesregierung in der Verantwortung.

Söder: Kein AfD-Verbot, aber Konsequenzen für Verfassungsfeinde

Markus Söder (CSU), der bayerische Ministerpräsident, äußerte sich gegen ein Verbot der AfD, forderte aber Konsequenzen für AfD-Mitglieder, die als Verfassungsfeinde erkannt werden. Im Gespräch mit der FAZ sagte Söder: „Sind AfD-Mitglieder erkennbare Verfassungsfeinde, braucht es Konsequenzen: etwa die Unvereinbarkeit mit dem öffentlichen Dienst oder Beschränkungen bei der Parteienfinanzierung.“ Laut Staatsrechtlern sei der Entzug der Finanzierung leichter durchzusetzen als ein Parteiverbot.

SPD-Fraktion vertraut auf Bundesamt für Verfassungsschutz

Sebastian Hartmann, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, kündigte an, dass eine Entscheidung über ein Verbotsverfahren stattfinden werde, jedoch noch nicht zum jetzigen Zeitpunkt. „Wir vertrauen auf die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dessen Informationen zur Prüfung der Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren unabdingbar sind.“, erklärte Hartmann der FAS und fügte hinzu, dass es keine Vereinbarung der Innenpolitiker verschiedener Parteien zu diesem Thema gebe.

Unionsfraktion sieht Bundesregierung und Verfassungsschutzbehörden in der Verantwortung

Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, sieht die Bundesregierung in der Pflicht. „Unsere Verfassungsschutzbehörden erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der ihnen gesetzten engen Grenzen sehr gut. Ob es darüber hinaus Maßnahmen zur Vorbereitung oder Einleitung eines Verbotsverfahrens geben soll, muss zuallererst die Bundesregierung entscheiden.“, sagte Throm. Es handele sich dabei um eine ureigene Aufgabe der Exekutive und nicht um eine parlamentarische Aufgabe des Bundestages.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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