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Startseite Deutschland & die WeltSPD-Generalsekretär warnt vor hohen Erwartungen an Grundrechtsverwirkung gegen AfD
Deutschland & die Welt

SPD-Generalsekretär warnt vor hohen Erwartungen an Grundrechtsverwirkung gegen AfD

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 17. Januar 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 17. Januar 2024
Grundgesetz / Foto: dts
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SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert hat vor zu hohen Erwartungen an eine mögliche Grundrechtsverwirkung gegen den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke gewarnt. Kühnert äußerte sich auch skeptisch zu einem möglichen Verbot der AfD, da dies eine „annähernd wasserdichte Beweissituation“ erfordere und dennoch Jahre in Anspruch nehmen würde.

Kühnert warnt vor zu hohen Erwartungen

Kevin Kühnert, Generalsekretär der spezialdemokratischen Partei (SPD), hat in einem Gespräch mit dem „Spitzengespräch“ des „Spiegel“ vor überzogenen Erwartungen an einen möglichen Antrag auf Grundrechtsverwirkung gegen den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke gewarnt. Trotz der Petition, die von mehr als einer Million Menschen unterzeichnet wurde, wies Kühnert darauf hin, dass der Artikel 18 des Grundgesetzes bisher noch nie erfolgreich angewandt worden sei. „Die bisher angestrengten Verfahren gegen Einzelpersonen – immer Rechtsextreme – haben vier bis acht Jahre gedauert“, so Kühnert.

Ein mögliches AfD-Verbot und die Rolle der Bürger

Zurückhaltend äußerte sich Kevin Kühnert auch zu einem möglichen Verbot der AfD. Ein solcher Schritt erfordere eine „annähernd wasserdichte Beweissituation, die man auch über mehrere Jahre aufrechterhalten kann“, betonte der SPD-Politiker. Ein sofortiges Verbot der Partei wäre allerdings ebenfalls nicht hilfreich. „Das dauert Jahre“, fügte er hinzu, „Jahre, in denen die AfD weiter wüten kann.“

Kühnert appeliierte zugleich an die Bürger und drückte aus, dass alle Demokraten im Land aufgerufen seien, „sich nicht auf höhere Instanzen oder irgendeine andere Macht zu verlassen“. „Die Verfassung müssen wir schon selber schützen“, betonte Kühnert.

Artikel 18 des Grundgesetzes

Artikel 18 des Grundgesetzes war in die Diskussion geraten, nachdem die ehemalige Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff die Grundrechtsverwirkung als Mittel einer wehrhaften Demokratie herausgestellt hatte. Bislang sind die Verfahren insbesondere deshalb gescheitert, weil die Personen, gegen die sie geführt wurden, nur geringe Erfolgschancen zur Verwirklichung ihrer demokratiefeindlichen Ziele hatten.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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