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Startseite Deutschland & die WeltBedenken des Bundesinnenministeriums zur Cannabis-Legalisierung
Deutschland & die Welt

Bedenken des Bundesinnenministeriums zur Cannabis-Legalisierung

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 15. Januar 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 15. Januar 2024
Ministerium des Inneren / Foto: dts
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Das geplante neue Gesetz zur Cannabis-Legalisierung der Bundesregierung stößt auf Bedenken, einschließlich jenen des Bundesinnenministeriums unter der Leitung von Nancy Faeser (SPD). Die Kritik betrifft vor allem die unklaren Regelungen und die zusätzlichen Kontrollaufgaben, die durch die Legalisierung entstehen würden.

Bedanken des Innenministeriums

Nach Informationen der „taz“, die sich auf ein Gutachten des Bundesinnenministeriums berufen, sind im Entwurf des Gesetzes „viele Punkte unscharf“. Dies betrifft vor allem die praktische Umsetzung der Legalisierung, die „zusätzliche Aufgaben und Aufwendungen“ für die Polizei und Ordnungsbehörden mit sich bringen würde. Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem Kontrollen von Konsumverboten, von Anbauvereinen und im Verkehr.

Landesverordnungen notwendig

Darüber hinaus betont Nancy Faeser in dem genannten Gutachten, dass die Regelungen „in den Landesverordnungen konkretisiert werden müssen“. Ein einheitlicher rechtlicher Rahmen für alle Länder würde „umfangreiche Abstimmungsverfahren zwischen den Ländern erfordern“.

Bekämpfung organisierter Kriminalität

Des Weiteren unterstreicht das Gutachten die Notwendigkeit, dass die „konsequente Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ auch im Hinblick auf cannabisbezogene Delikte gewährleistet sein muss. Zunächst stand die Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung im Bundestag bereits im Dezember auf der Agenda, wurde jedoch nach Kritik von SPD-Innenpolitikern verschoben.

Details zum Gesetzentwurf

Entwickelt wurde der Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Ziel ist es, den Cannabis-Anbau zunächst privat und in Anbauclubs zu erlauben, später soll dies auch in lizenzierten Geschäften möglich sein. Der Plan sieht vor, dass das Gesetz zum 1. April in Kraft tritt.

Widerstand seitens der Innenministerkonferenz

Bereits im Dezember hatten sich die Innenminister der Länder, einschließlich der SPD-Innenminister, gegen das Gesetz ausgesprochen. Sie argumentierten, das Vorhaben könne „gravierende negative Auswirkungen“ auf die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, den Kinder- und Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz haben. Zudem warnten sie vor „hohen Aufwänden für die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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