To-do’s nach der Hochzeit: Namensänderung, Steuern und Co.

Die Hochzeit ist geschafft, der gemeinsame Lebensabschnitt kann beginnen und alle blicken mit schönen Erinnerungen auf den unvergesslichen Tag zurück. Doch nach der Hochzeit ist nicht nur Entspannung angesagt – es warten eine Reihe von Aufgaben auf das frisch vermählte Paar, die nach dem großen Tag bewältigt werden müssen.

Während beide noch auf Wolke Sieben schweben, warten bereits wichtige bürokratische Schritte auf das Pärchen. Eine davon ist die Namensänderung, die für viele Paare eine wichtige Bedeutung hat. Doch das ist längst nicht alles: Die Organisation nach einer Hochzeit umfasst auch steuerliche Aspekte und weitere Formalitäten, die es zu berücksichtigen gilt. Um den Überblick zu bewahren und sicherzustellen, dass keine wichtige Aufgabe vergessen wird, stellt dieser Artikel alle erforderlichen To-Dos nach der Hochzeit vor.

Schritt 1: Die Namensänderung

Der Schritt der Namensänderung nach der Hochzeit ist ein bedeutendes Ereignis – leider ist es jedoch auch mit einer Reihe bürokratischer Aufgaben verbunden. Für viele Paare symbolisiert ein gemeinsamer Nachname ihre neue Verbundenheit und Zugehörigkeit. Diese Entscheidung führt zu notwendigen Anpassungen in zahlreichen offiziellen Dokumenten und Konten. Zu den wichtigsten Änderungen zählen amtliche Ausweise wie Personalausweis, Reisepass und Führerschein, wobei der Führerschein nicht zwingend geändert werden muss. Ebenso sind Fahrzeugschein und Sozialversicherungsausweis zu aktualisieren.

Darüber hinaus ist die Namensänderung relevant für Finanzinstitutionen und diverse Ämter, einschließlich des Finanzamts, der Agentur für Arbeit und des Beitragsservices. Für Studierende ist es wichtig, die Universität oder Schule zu informieren. Arbeitgeber, Banken (alle Girokonten, Sparverträge, Pensionsfonds usw.), Kreditkartenunternehmen sowie PayPal-Konten müssen ebenfalls über die Namensänderung in Kenntnis gesetzt werden.

Für Personen, die in einer Eigentumswohnung oder einem Haus leben, ist die Anpassung im Grundbuch erforderlich, Mieter sollten ihren Vermieter informieren. Des Weiteren sind Versorger wie Strom-, Wasser- und Gasanbieter zu benachrichtigen.

Auch sämtliche Vertragspartner, wie Handy- und Internetanbieter, Verkehrsbetriebe und Vereine, sollten über den neuen Namen Bescheid wissen. Dies gilt auch für Online-Kundenkonten bei Anbietern wie Amazon, Ebay und Co.

Ein besonders umfangreicher Bereich ist die Anpassung aller Versicherungen, darunter folgende:

  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Rentenversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Reiseversicherung

Tipp: Es ist durchaus sinnvoll, den alten Namen zunächst für eine Übergangszeit am Briefkasten zu belassen, um sicherzustellen, dass keine wichtige Post verloren geht – falls eine Benachrichtigung vergessen wurde. Weitere hilfreiche Tipps zur Namensänderung gibt es hier.

Schritt 2: Vollmachten ausstellen

Nach der Hochzeit gilt es, so bald wie möglich eine Kontovollmacht für den Partner zu erstellen. Obwohl es unmittelbar nach einem so freudigen Ereignis wie einer Hochzeit schwerfällt, an mögliche Notfallsituationen zu denken, ist dieser Schritt von großer Bedeutung: Die Ausstellung einer Kontovollmacht ermöglicht es dem jeweiligen Partner, im Ernstfall auf die Konten des anderen zuzugreifen. Diese Vorsorgemaßnahme ist insbesondere dann wichtig, wenn einer der Ehepartner aufgrund eines Unfalls oder einer unvorhergesehenen Situation nicht in der Lage ist, seine finanziellen Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Durch eine solche Vollmacht wird sichergestellt, dass der Partner in solchen Fällen handlungsfähig bleibt und die finanzielle Verwaltung reibungslos fortsetzen kann.

Schritt 3: Steuerklasse wechseln

Für frisch verheiratete Paare steht in den meisten Fällen ein Wechsel der Steuerklasse an, ein wichtiger Schritt in der finanziellen Neuausrichtung. Mit dem Eingehen der Ehe erfolgt automatisch der Übergang von Steuerklasse 1 zu Steuerklasse 4. Doch dieser Wechsel ist nicht immer die finanziell vorteilhafteste Option: Entscheidend für die Wahl der passenden Steuerklasse ist das Einkommen beider Ehepartner.

Bei einer Konstellation, in der ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, kann die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 vorteilhaft sein – hierbei wird das höhere Einkommen weniger stark besteuert. Falls beide Partner ein ähnliches Einkommen haben, ist ein Verbleib in Steuerklasse 4 in der Regel sinnvoll. Ein zusätzlicher Anreiz für den Wechsel der Steuerklasse ist das Ehegattensplitting, das unter bestimmten Bedingungen zu einer Steuerrückzahlung führen kann.

Schritt 4: Krankenversicherung wechseln

Der vierte Schritt nach der Hochzeit betrifft die Anpassung der Krankenversicherung, die durch die Eheschließung beeinflusst werden kann. Eine attraktive Option für verheiratete Paare ist die Familienversicherung – insbesondere, wenn einer der Ehepartner nicht erwerbstätig ist. Diese Form der Krankenversicherung erweist sich als besonders vorteilhaft, wenn Kinder vorhanden sind oder geplant sind, da sie eine umfassende Absicherung für die ganze Familie bietet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass, falls ein Partner privat versichert ist, der nicht arbeitende Partner nicht automatisch in die private Versicherung miteinbezogen werden kann.


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Redaktion Hasepost
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