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Startseite Deutschland & die WeltBundesarbeitsministerium hält an Bürgergeld-Erhöhung trotz Kritik fest
Deutschland & die Welt

Bundesarbeitsministerium hält an Bürgergeld-Erhöhung trotz Kritik fest

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 1. Dezember 2023
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 1. Dezember 2023
Foto: dts
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Trotz Kritik von der FDP teilt das Bundesarbeitsministerium mit, dass die geplante Erhöhung des Bürgergeldes zum Jahreswechsel 2024 stattfinden wird. Diese Erhöhung betrifft mehr als fünf Millionen Bürger und wird notwendig, um steigende Lebenshaltungskosten und Preise zu decken.

Bundesarbeitsministerium bekräftigt Bürgergeld-Erhöhung

Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums versicherte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung des Regelsatzes zum 1. Januar 2024 trotz der Kritik vom Koalitionspartner FDP durchgeführt werde. Sie betonte: „Es gibt keine entsprechenden Pläne, die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung des Regelsatzes zum 1. Januar 2024 nicht vorzunehmen.“

Erhöhung dient der Abdeckung steigender Lebenshaltungskosten

Die Sprecherin wies darauf hin, dass steigende Preise und Lebenshaltungskosten für Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und wenig Geld zur Verfügung haben, eine starke Belastung darstellen. „Es sei wichtig, dass mit dem Bürgergeld auch in Krisenzeiten das verfassungsmäßig garantierte Existenzminimum gewährleistet sei. „Diesem gesetzlichen Auftrag kommt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach.“

Forderung der FDP auf Überprüfung zurückgewiesen

Die FDP-Bundestagsfraktion hatte den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil(SPD) aufgefordert, die Erhöhung wegen des Inflationsrückgangs im November zu überprüfen. Diese Forderung wurde jedoch sowohl von SPD und Grünen als auch vom Arbeitsministerium selbst zurückgewiesen. Hier wurde auf die bestehende Rechtslage verwiesen, die eine regelmäßige Anpassung der Regelbedarfe an gestiegene Lebenshaltungskosten vorsieht.

Inflationsrate zum 1. Januar 2024 nicht berücksichtigt

Die Sprecherin des Arbeitsministeriums wies zudem darauf hin, dass die Inflationsrate des zurückliegenden Novembers in der Anpassung zum 1. Januar 2024 nicht berücksichtigt werde. Dies werde sich nach der Gesetzeslage zu 2025 abbilden.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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