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Startseite Deutschland & die WeltParteien sollen Finanzen transparenter gestalten – Reform des Parteiengesetzes
Deutschland & die Welt

Parteien sollen Finanzen transparenter gestalten – Reform des Parteiengesetzes

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 8. November 2023
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 8. November 2023
Geldscheine / Foto: dts
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Die Parteien in Deutschland sollen laut einem Entwurf für ein neues Parteiengesetz ihre Finanzen transparenter gestalten und sowohl Spenden als auch Sponsoring-Beträge offenlegen. Der Entwurf, der von der Ampelkoalition sowie der Union und der Linkspartei unterstützt wird und von weiten Teilen der Presse diskutiert wird, wird am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten.

Verhandlungen zu mehr Transparenz in Parteienfinanzen

Laut Informationen der Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ soll ein neues Parteiengesetz dafür sorgen, dass die Finanzen der Parteien in Deutschland transparenter werden. Bisherige „Transparenzdefizite“ im Bereich Sponsoring sollen mit dem Gesetzentwurf ausgeräumt werden. Ausgenommen von den Verhandlungen zu diesem Entwurf war einzig die AfD, während alle anderen Bundestagsparteien beteiligt waren.

Gesetzesentwurf fordert Sponsoring-Bericht

In dem Entwurf wird gefordert, dass künftig alle Sponsoring-Zuwendungen ab einem Beitrag von 750 Euro in einem gesonderten „Sponsoring-Bericht“ veröffentlicht werden müssen. Ein „angemessenes und marktübliches Verhältnis von Leistung und Gegenleistung“ wird dabei als Grundvoraussetzung definiert. Falls dieses Verhältnis nicht gegeben ist, wird die Einnahme als Spende gewertet. Neben Namen und Anschrift des Sponsors und der Höhe der Zuwendung müssen auch Art und Umstände des Sponsorings im Bericht dargestellt sein.

Neue Regelungen für Parteispenden und Parallelaktionen

Zudem soll der Gesetzentwurf mehr Transparenz bei Parteispenden schaffen. So sollen Großspenden ab einem Betrag von 35.000 Euro sofort gemeldet werden müssen – bisher lag diese Grenze bei 50.000 Euro. Weiterhin ist in der Neufassung des Parteiengesetzes das Schließen eines bisher existierenden Schlupflochs vorgesehen: Bei sogenannten Parallelaktionen, also von Einzelpersonen, Verbänden oder Unternehmen bezahlten Werbeaktionen im Stil und Design einer Partei, handelt es sich künftig um Spenden, sofern die Partei keine Unterlassung verlangt.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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