Die Tierschutzpartei ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrem Eilantrag auf Nennung ihrer Wahlergebnisse in den Programmen von ARD und ZDF gescheitert. Der Antrag wurde am Sonntag abgelehnt, wobei die Begründung der Entscheidung noch nicht öffentlich gemacht wurde.
Gescheiterte Klage der Tierschutzpartei
Wie die Karlsruher Richter am Montag mitteilten, wurde der Antrag der Tierschutzpartei abgelehnt. Die Klage der Partei zielte darauf ab, ZDF und den NDR zu verpflichten, in ihren Sendungen am Montag die Wahlergebnisse all jener Parteien auszuweisen, die mindestens ein Prozent der Stimmen bei den Landtagswahlen in Hessen und Bayern erreicht haben.
Details zur Entscheidung
Bislang wurde die Begründung der Entscheidung noch nicht veröffentlicht, sie soll den Beteiligten jedoch gesondert übermittelt werden. Der Beschluss trägt das Datum vom 08.10.2023 und die Aktennummer ist 2 BvQ 189/23.
Wahlergebnisse der Tierschutzpartei
Im Kontext der aktuellen Landtagswahlen hat die Tierschutzpartei in Hessen 1,5 Prozent und in Bayern 0,5 Prozent der Stimmen geholt. Dennoch sind diese Ergebnisse unter dem angestrebten Ziel von mindestens eines Prozents in beiden Bundesländern, was wohl zur Klage der Tierschutzpartei führte.