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Startseite Deutschland & die WeltFraktionen des Bundestags missbrauchten Steuergeld für unzulässige PR-Beiträge
Deutschland & die Welt

Fraktionen des Bundestags missbrauchten Steuergeld für unzulässige PR-Beiträge

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. September 2023
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. September 2023
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In einer Untersuchung des Bundesrechnungshofs wurde festgestellt, dass alle Fraktionen des Deutschen Bundestags im Wahlkampf 2021 Steuergeld für unzulässige PR-Beiträge missbraucht haben, die auf ihren Social-Media-Kanälen geteilt wurden. Die Prüfer sehen in den hohen Unzulässigkeitsquoten ein „strukturelles Problem“.

Widespread Missbrauch von Steuergeldern

Der Bundesrechnungshof hat die Social-Media-Aktivitäten der Bundestagsfraktionen in den sechs Wochen vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Großteil der Posts auf Facebook, Instagram, Twitter und YouTube nicht der erlaubten sachlichen Information über die Fraktionsarbeit diente, sondern „politische Botschaften aufgeladen“ waren oder verbotene „Partei- oder Wahlwerbung“ enthielten.

Resultate der Untersuchung

Die Untersuchungsergebnisse zeigen hohe Unzulässigkeitsquoten bei den Beiträgen aller Parteien. Für die CSU-Landesgruppe ergab die Auswertung eine Quote von 97 Prozent, die Linksfraktion kam auf 93 Prozent und die FDP auf 87 Prozent. Bei der SPD und der AfD waren 80 Prozent der Posts unzulässig, bei der Union waren es 77 Prozent. Selbst der Grünen-Fraktion, die am besten abschnitt, wurden 70 Prozent unzulässige Beiträge vorgeworfen.

Beiträge unmittelbar vor der Wahl

In der letzten Woche vor der Wahl postete die SPD-Fraktion laut Rechnungshof ausschließlich unzulässige Beiträge. Hierbei lag die Unzulässigkeitsquote bei 100 Prozent. Die Linke kam auf 97 Prozent, die AfD auf 87 Prozent. Union und FDP erreichten jeweils 78 Prozent, die Grünen 75 Prozent. Die CSU-Landesgruppe hatte in den letzten Tagen vor der Wahl keine Beiträge veröffentlicht.

Keine Sanktionen durch den Rechnungshof

Obwohl die Untersuchungsergebnisse auf ein „strukturelles Problem“ hinweisen, hat der Bundesrechnungshof keine Befugnis, Sanktionen gegen die Fraktionen zu verhängen. Er kann lediglich Rügen aussprechen, aber keine Strafen verhängen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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