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Startseite AktuellOsnabrücker Zöllner finden bei osteuropäischem „Kraftfahrer“ große Mengen Bargeld
AktuellArchivOsnabrück

Osnabrücker Zöllner finden bei osteuropäischem „Kraftfahrer“ große Mengen Bargeld

von Hasepost 26. April 2017
von Hasepost 26. April 2017
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Die Tätigkeit als „Kraftfahrer“ muss in den Niederlanden höchst lukrativ sein. Ein vom Hauptzollamt als „Osteuropäer“ bezeichneter Verdächtiger kam nach nur zwei Wochen Tätigkeit mit mehr als 35.000 Euro zurück aus Rotterdam.

25.180 britische Pfund und 6.265 Euro entdeckten Osnabrücker Zöllner am Abend des 21. April 2017 bei einer Fahrzeugkontrolle auf dem Rastplatz Waldseite Süd an der Autobahn A 30.

Der 35-jährige Fahrer gab an, für 14 Tage in Rotterdam gewesen zu sein, wo er als Kraftfahrer mit dem jetzt von ihm verwendeten Fahrzeug tätig war. Die Frage nach mitgeführten Waffen, Betäubungsmitteln oder Bargeld verneinte er.

„Kraftfahrer“ war bereits auf der Fahndungsliste

Die Beamten stellten bei der Überprüfung der Personalien des osteuropäischen Reisenden fest, dass dieser zur Festnahme ausgeschrieben war. Bei der anschließenden Durchsuchung des Autos fanden die Ermittler hinter der linken Kofferrauminnenverkleidung zwei Plastiktüten mit Bargeld. Die Zählung des Bargeldes ergab, das sich in den Tüten 25.180 britische Pfund in kleiner Stückelung (knapp 30.000 Euro) und 6.265 Euro befanden.

Wegen der fehlenden Anzeige des Bargelds leiteten die Zöllner ein Bußgeldverfahren ein. Die Gesamtsumme des Bargelds wurde sichergestellt.

Reise endete in Obhut der Bundespolizei

Die weiteren Ermittlungen bezüglich des Bargelds hat die Gemeinsame Ermittlungsgruppe vom Zollfahndungsamt Essen und dem Landeskriminalamt aus Nordrhein-Westfalen übernommen.

Warum wird nach Bargeld gesucht?
Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen den Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedsstaaten der EU und im Landesinnern.

Anzeigepflichtig sind Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro je Person. Durch die Anzeigepflichtigen sind auch die Herkunft, der wirtschaftlich Berechtigte sowie der Verwendungszweck darzulegen.

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Foto: Hauptzollamt Osnabrück

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