Paus prognostiziert maximale Kindergrundsicherung von 636 Euro

Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat detaillierte Informationen zur geplanten Kindergrundsicherung bekannt gegeben, welche die finanzielle Unterstützung von Familien erheblich steigern könnte.

Details zu geplanter Kindergrundsicherung

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat erstmals konkret die Auswirkungen der geplanten Kindergrundsicherung beziffert. Laut Paus könnten sich die Leistungen für armutsgefährdete Kinder im Jahr 2025 auf 530 Euro für die jüngsten bis zu 636 Euro für die ältesten Kinder belaufen. Diese Werte basieren auf einer vorherigen Erhöhung des Regelsatzes beim Bürgergeld um etwa 12 Prozent im Jahr 2024 und einer weiteren “moderaten” Erhöhung um drei Prozent im Folgejahr.

Die Grünen-Politikerin stellte klar, dass diese Summen aus dem zukünftigen Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag bestehen. “Das ist ein guter Betrag, um Kindern ein Stück weit mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu verschaffen”, sagte Paus dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Donnerstagausgaben).

Finanzierung und Kosten der Kindergrundsicherung

Paus geht davon aus, dass die Kosten der Kindergrundsicherung durch die weitere Anhebung des Regelsatzes und auch des Kindergeldes über die bisher genannten sechs Milliarden Euro im Jahr 2028 steigen werden. “Wenn wir unser erklärtes Ziel erreichen, in den kommenden Jahren so viele Familien wie möglich zu erreichen, wird die Kindergrundsicherung sechs Milliarden Euro und mehr kosten”, sagte sie.

Die Ministerin prognostiziert, dass unter Einbeziehung weiterer Kosten für bereits erfolgte Kindergelderhöhungen, den höheren Kinderzuschlag und zukünftige Kindergelderhöhungen, die Ausgaben bei deutlich über 10 Milliarden Euro liegen werden. Diese Bundesregierung setze sich intensiv für Familien mit Kindern ein, betonte die Bundesfamilienministerin.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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