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Startseite Deutschland & die WeltEU-Kommission initiiert Kartellverfahren gegen Microsoft wegen möglicher Wettbewerbsverstöße
Deutschland & die Welt

EU-Kommission initiiert Kartellverfahren gegen Microsoft wegen möglicher Wettbewerbsverstöße

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 27. Juli 2023
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 27. Juli 2023
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Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren gegen Microsoft eingeleitet, um zu prüfen, ob der US-Konzern gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen hat, insbesondere durch die Verknüpfung seines Produkts Teams mit den Firmenplattformen Office 365 und Microsoft 365.

Verdacht auf Missbrauch der Marktposition. 
Die Brüsseler Behörde äußert Bedenken, dass Microsoft seine Marktposition bei Produktivitätssoftware missbrauchen und verteidigen könnte, indem es den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bei Kommunikations- und Kooperationsprodukten einschränkt. Insbesondere wird Microsoft vorgeworfen, seinen Kunden nicht die Wahl zu lassen, ob sie Zugang zu Teams haben, wenn sie ihre Firmenplattformen abonnieren, und möglicherweise die Interoperabilität zwischen ihren Produktivitätsprogrammen und konkurrierenden Angeboten einzuschränken. Diese Verhaltensweisen könnten „wettbewerbswidrige Kopplungs- oder Bündelungspraktiken“ darstellen.

Priorität für das Kartellverfahren

Die EU-Kommission wird diese Untersuchung vorrangig behandeln. Das Verfahren wird „ergebnisoffen“ geführt, so die Brüsseler Behörde.

Verpflichtung zur Wettbewerbsfreiheit

„Fernkommunikations- und Kooperationsinstrumente wie Teams sind für viele Unternehmen in Europa unverzichtbar geworden“, sagte EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager. „Wir müssen daher sicherstellen, dass die Märkte für diese Produkte wettbewerbsoffen bleiben und die Unternehmen frei wählen können, welche Produkte ihren Bedürfnissen am besten entsprechen.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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