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Startseite Deutschland & die WeltSommerzeit ist Knöllchenzeit – ein teures Andenken aus dem Urlaub
Deutschland & die Welt

Sommerzeit ist Knöllchenzeit – ein teures Andenken aus dem Urlaub

von Redaktion Hasepost 30. Juni 2023
von Redaktion Hasepost 30. Juni 2023
Politesse, Foto: imago images / masterpress
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Der Sommer bedeutet für viele eines: Urlaub! Doch wer sich mit dem Auto auf Entdeckungstour ins Ausland begibt, sollte besser gut aufpassen. Denn Verkehrsordnungen wie Parkregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Promillegrenzen legt jedes Land selber fest, – ebenso wie die Höhe der Sanktionen bei Verstößen. Und diese können im Ausland mal eben mehr als doppelt so hoch ausfallen.

Verkehrsregeln und Sanktionen im Ausland

Egal, ob es ins Nachbarland geht oder ein entferntes Reiseziel ansteht: Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich lieber nicht auf die heimische Straßenverkehrsordnung verlassen. Denn diese kann je nach Land ziemlich unterschiedlich ausfallen und hart bestraft werden. Besonders Verkehrsverstöße wie zu schnelles Fahren können den Urlaub schnell teurer werden lassen. Wer sich beispielsweise in Norwegen mit 20 km/h zu viel blitzen lässt, riskiert ein saftiges Bußgeld ab 585 Euro. Auch die Briten bestrafen ein zu schnelles Fahren gnadenlos und können mit einem Bußgeld bis 1135 Euro drohen. Es lohnt sich also, Knöllchen in erster Linie zu vermeiden und sich über die Verkehrsregeln und Sanktionen des Reiseziels zu informieren. Am besten geht dies über das Fremdenverkehrsamt, aber auch seriöse Internet-Websites können informative Auskünfte liefern.

Unterschiede gibt es nämlich nicht nur bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen, auch die Parkregeln im Ausland können einige Besonderheiten mit sich bringen. Während Parkverbotsschilder in Deutschland meistens das Parken auf einer Straßenseite gänzlich verbieten, gibt es in Frankreich eine andere Regelung: Hier wechselt die Straßenseite, auf der geparkt werden darf, unregelmäßig. Doch keine Sorge, auch dafür gibt es entsprechende Schilder, die einem lediglich bekannt sein müssen.

Einfacher zu durchschauen sind die farblichen Markierungen der USA. Ein rot markierter Bordstein bedeutet absolutes Halteverbot, während gelb oder schwarz eine Ladezone kennzeichnen und blau einen Behindertenparkplatz.

Falsch-Parken sollte man übrigens besser nicht in Polen: Während man in Deutschland in der Regel 10-35 Euro (maximal 55 Euro) für einen Parkverstoß zahlt, sind dort mindestens 110 Euro fällig.

Schnelle Bezahlung bringt Nachlass

In Deutschland werden Bußgelder plus anfallende Verwaltungskosten aus dem EU-Ausland ab 70 Euro vollstreckt. Österreich hingegen holt sich Bußgelder schon ab 25 Euro ab. Bußgelder aus nicht EU-Staaten können in Deutschland zwar nicht vollstreckt werden, wer sein Lieblingsurlaubsland aber weiterhin besuchen möchte, sollte sein Knöllchen trotzdem bezahlen. Denn die Verjährungsfristen im Ausland sind deutlich länger und können bei Verkehrskontrollen oder sogar schon am Flughafen zu unangenehmen Überraschungen führen.

Bei Unsicherheit darüber, ob das Knöllchen bereits verjährt ist, lohnt es sich, einen Anwalt aufzusuchen, der sich mit dem jeweiligen Verkehrsrecht auskennt. Zudem gewähren viele Länder einen Nachlass von bis zu 50 Prozent, wenn die Bußgelder schnell bezahlt werden.

Fahrverbote können im Übrigen nur im jeweiligen Land anfallen, ebenso können keine Punkte in Flensburg aus dem Ausland übertragen werden.

Zahlen oder nicht zahlen?

Außerdem lohnt es sich, Strafzettel aus dem Ausland etwas genauer unter die Lupe zu nehmen: Denn nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen eintreiben. Privatfirmen dürfen nicht kassieren – verlangt ein Anwalt oder ein ausländisches Inkassobüro Auslandsbußgelder, sollte man sich juristische Hilfe holen. Auch wenn man gerichtlich gegen ein Knöllchen vorgehen möchte, sollte man mithilfe eines Anwalts Einspruch einlegen.

Eine Fahrt ins Ausland mit geliehenem Transporter

Die Experten von Buchbinder Sale raten im Übrigen bei Fahrten ins Ausland mit gemieteten Transportern dazu, genau darauf zu achten, was in den AGB steht –  insbesondere dann, wenn es darum geht, in welchen Ländern der Transporter gefahren werden darf. Sonst kann es bei Unfällen und Diebstählen zu erheblichen Problemen kommen. Im Zweifelsfall müssen die Kosten des Zwischenfalls selbst getragen werden.

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Redaktion Hasepost

Dieser Artikel entstand innerhalb der Redaktion und ist deshalb keinem Redakteur direkt zuzuordnen. Sofern externes Material genutzt wurde (bspw. aus Pressemeldungen oder von Dritten), finden Sie eine Quellenangabe unterhalb des Artikels.

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