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Startseite Deutschland & die WeltHaus und Grund bemängelt einseitige Belastung der Vermieter durch GEG-Einigung
Deutschland & die Welt

Haus und Grund bemängelt einseitige Belastung der Vermieter durch GEG-Einigung

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 27. Juni 2023
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 27. Juni 2023
FDP hält Verschiebung von geplantem Heizungsverbot für möglich
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(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Neufassung des Heizungsgesetzes scharf kritisiert. 
Der Präsident des privaten Eigentümerverbands „Haus und Grund“, Kai Warnecke, hat die Neufassung des Heizungsgesetzes scharf kritisiert. Die Möglichkeiten zur Weitergabe von Investitionskosten an Mieter seien so gering, dass viele Eigentümer eine neue Heizung gar nicht bezahlen könnten, sagte Warnecke dem TV-Sender „Welt“.

Zu geringe Mieterhöhungskappung und unklare Förderung

„Es ist vorgesehen, dass die zwar prozentual erhöhte Modernisierungsmieterhöhung eine Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Jahr bekommt. Das bedeutet also für Mieter maximal 50 Euro mehr pro Jahr bei einer 100 Quadratmeter-Wohnung – und das ist so wenig, dass Vermieter das kaum werden zahlen können.“ Auch die Einkommensgrenzen, nach denen sich die staatlichen Zuschüsse für eine neue Heizung richteten, kenne man nur für Selbstnutzer – nicht aber für Mieter und Vermieter, bemängelte Warnecke. Solange das nicht geklärt sei, wisse man eigentlich gar nicht, wie die Förderung wirklich aussehe, so Warnecke.

Kritik an der schnellen Durchsetzung des Gesetzes

Überhaupt sei es „ein bisschen eine Unverschämtheit“, dass die Ampel ein Gesetz mit so „immenser Tragweite“ und mit so hohen Investitionen nun „in wenigen Tagen durch den Bundestag peitscht“. An eine echte Technologieoffenheit beim GEG glaubt Warnecke nicht. „Ich glaube, dass diese Wahlfreiheit nur Theorie ist. In dem Moment, wo man eine Wärmeplanung hat, wird es ein Angebot geben: Fernwärme, vielleicht Biogas – oder eben Strom. Da kann man sich nichts aussuchen.“

Keine echte Wahlfreiheit bei Gasheizungen

Auch die Tatsache, dass Gasheizungen vorerst noch weiter installiert werden dürfen, bedeute keine echte Wahlfreiheit. Wer etwa jetzt noch eine Gastherme kaufe, müsse „dann aber auch einen Vertrag abschließen, der eine gestaffelte Einspeisung von Biogas vorsieht“. Diese Verträge gebe es aber überhaupt nicht. „Das heißt, auch hier bleibt die Gasheizung als Alternative Theorie“, so Werneke.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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