Boris Johnson belog Parlament in “Partygate”-Skandal

(mit Material von dts) Boris Johnson belog das Parlament über Partys während Corona-Lockdowns
Der ehemalige britische Premierminister Boris Johnson hat das Parlament während seiner Amtszeit offenbar über Partys während eines Corona-Lockdowns belogen. Dies geht aus dem endgültigen Untersuchungsbericht des Unterhauses in Westminster hervor. Laut dem Bericht habe Johnson mit seiner absichtlichen Irreführung des Parlaments eine “schwere Missachtung” begangen.

Empfohlene 90-tägige Suspendierung des Mandatsträgers

Als Konsequenz empfiehlt der Bericht eine 90-tägige Suspendierung des Mandatsträgers aus dem Parlament. Doch Johnson war dem zuvor gekommen und hatte bereits in der vergangenen Woche sein Amt niedergelegt. Er selbst hatte im Zuge der Untersuchungen von einer “Hexenjagd” gegen ihn gesprochen. Johnson erklärte, der Ausschuss habe ihn “auf antidemokratische Weise hinausgedrängt”.

Vorwurf des Verstoßes gegen Corona-Regeln

Johnson wurde vorgeworfen, während eines Corona-Lockdowns gegen die Regeln verstoßen zu haben. Es wird ihm zur Last gelegt, das Parlament später über die Zusammenkünfte belogen zu haben. Der Politiker der konservativen Partei geriet dadurch in heftige Kritik und der Untersuchungsausschuss wurde eingesetzt. Dieser kam nun zu dem Schluss, dass Johnson das Parlament absichtlich getäuscht hatte.

Die schwerwiegenden Vorwürfe gegen Boris Johnson haben letztendlich zu seinem Rücktritt als Premierminister geführt. Der Skandal um die Verstöße gegen Corona-Regeln und die anschließende Vertuschung haben das Vertrauen in den ehemaligen Regierungschef stark erschüttert. Der endgültige Untersuchungsbericht des Unterhauses in Westminster hat nun klar gemacht, dass Johnson das Parlament belogen hat.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion