(über dts)
Reaktionen auf Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Mehrere Fraktionen im Bundestag haben besonnen auf die Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte reagiert, nach der ein Verbot der AfD möglich wäre. Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher der SPD, bezeichnete die AfD als verfassungsfeindlich und bemerkte eine fortschreitende Radikalisierungsspirale innerhalb der Partei. Das Ziel bleibe jedoch, die AfD politisch zu stellen und sie aus den Parlamenten zu verbannen. Die Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), warnte vor einer Diskussion um ein Verbot der AfD. Sie sehe darin eine Gefahr, da die Partei sich als Opfer darstellen und dadurch profitieren könne. Stattdessen müsse man sich politisch mit der AfD auseinandersetzen und den Menschen immer wieder klarmachen, dass die Partei eine destruktive Politik verfolge.
FDP und Linkspartei äußern sich ähnlich
Auch Abgeordnete der FDP und Linkspartei äußerten sich ähnlich. FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle warnte davor, angesichts des Umfragehochs der AfD einen Verbotsantrag ins Spiel zu bringen, da es die Aufgabe aller demokratischen Parteien sei, Wählerinnen und Wähler der AfD durch ihre Programmatik und Kommunikation zurückzugewinnen. Kuhle betonte jedoch, dass man Wähler der AfD nicht um jeden Preis zurückgewinnen dürfe, da man sich sonst an der demokratischen und gesellschaftlichen Mitte versünde. Jan Korte, parlamentarischer Geschäftsführer der Linken-Fraktion, lenkte die Debatte auf das eigentliche Problem: die politische Bekämpfung der AfD. Eine Debatte über ein Parteiverbot lenke nur vom eigentlichen Problem ab. Der beste Schutz vor der AfD sei ein starker Sozialstaat.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte und seine Studie zur AfD
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist ein gemeinnütziger Verein, der vom Deutschen Bundestag und aus Drittmitteln finanziert wird. In der Studie kommt das Institut zu dem Schluss, dass die AfD „in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht, sodass sie gemäß Artikel 21 Grundgesetz (GG) durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte“. Die Autoren werfen der AfD vor, die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen zu wollen und auf die Abschaffung der Garantie der Menschenwürde abzuzielen. Innerhalb der AfD setze sich zunehmend ein Kurs durch, der sich an der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus orientiere. Insbesondere Björn Höcke treibe diesen Kurs voran.