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Startseite Deutschland & die WeltErneut mehr Regelinsolvenzen beantragt
Deutschland & die Welt

Erneut mehr Regelinsolvenzen beantragt

von 11. Januar 2023
von 11. Januar 2023
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Foto: Förmliche Zustellung, über dts Nachrichtenagentur

Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die Zahl der in Deutschland beantragten Regelinsolvenzen ist im Dezember 2022 erneut gestiegen. Sie war 3,1 Prozent höher als im November, teilte das Statistische Bundesamt am Mittwoch mit.

Im November hatte die Zahl um 1,2 Prozent gegenüber dem Vormonat zugelegt. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Ebenfalls bildet die Insolvenzstatistik nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Nach endgültigen Ergebnissen meldeten die deutschen Amtsgerichte im Oktober 2022 insgesamt 1.245 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 17,9 Prozent mehr als im Oktober 2021. Bereits im September war die Zahl um 17,6 Prozent angestiegen, so die Statistiker. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im zehnten Monat des Jahres gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 0,8 Milliarden Euro. Im Oktober 2021 hatten die Forderungen bei knapp 1,0 Milliarden Euro gelegen. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Oktober 2022 im Baugewerbe mit 251 Fällen (Oktober 2021: 193; +30,1 Prozent). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 206 Verfahren (Oktober 2021: 160; +28,8 Prozent). Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ging unterdessen im Oktober 2022 um 15,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurück.

Diese Entwicklung ist jedoch im Zusammenhang mit einem seit Mitte 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren zu sehen. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückgehalten haben, um von der Neuregelung profitieren zu können, so das Bundesamt.

Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.

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