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Startseite AktuellOsterfeuer müssen in Osnabrück genehmigt werden
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Osterfeuer müssen in Osnabrück genehmigt werden

von Stadt Osnabrück 8. März 2017
von Stadt Osnabrück 8. März 2017
Osterfeuer müssen in Osnabrück genehmigt werden
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Ohne Genehmigung geht es nicht, darauf weißt die Stadtverwaltung hin. Die Durchführung von Osterfeuern ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen und Auflagen auf Antrag für Ostersonntag oder Ostermontag erlaubt.

Grundbedingung für die Genehmigung eines Osterfeuers ist der „öffentlichen Charakter“ der Veranstaltung. Konkret bedeutet das, dass ein derartiges Osterfeuer in Osnabrück öffentlich zugänglich sein muss und zuvor öffentlich, zum Beispiel über die Presse und das Internet, seitens der Verwaltung angekündigt wird.

Keine Osterfeuer in der Innenstadt, Wohngebieten und Kleingärten

Osterfeuer sind auch weiterhin in der Innenstadt von Osnabrück und den bebauten Ortsteilen verboten. Tabu sind auch Kleingartenparzellen, da hier die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Für die übrigen Bereiche sind als maximale Grundfläche 25 Quadratmeter bei einer Aufschichthöhe von maximal vier Metern zulässig. Es darf lediglich Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Aus Tierschutzgründen ist das Brennmaterial einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal komplett umzuschichten. Es sind grundsätzliche Mindestabstände zu Gebäuden und Gehölzen abhängig von der Grundfläche einzuhalten.

Antrag bis Monatsende abgeben

Die Anträge sind spätestens bis Freitag, 31. März, schriftlich beim Fachbereich Umwelt und Klimaschutz zu stellen. Bei erstmaliger Antragstellung ist die kostenpflichtige Abnahme der vorgesehenen Fläche durch den Fachbereich Umwelt und Klimaschutz erforderlich. Ausführliche Informationen erteilt Heiko Brosig, Fachbereich Umwelt und Klimaschutz, Hannoversche Str. 6 – 8 (Raum 2 C 06), Telefon 0541 323-2434.
Bezüglich der Kosten haben wir bei der Stadtverwaltung nachgefragt. Einmalig, bei der ersten Beantragung ist mit 60 Euro zu rechnen, danach jeweils 30 Euro pro Osterfeuer. Für Kirchengemeinde gibt es Ausnahmen bei der Kostenberechnung.

Die Stadt Osnabrück hat die Regelungen zum Osterfeuer und die Stadtkarte mit den Verbotsgebieten ins Internet unter dem Link www.osnabrueck.de/osterfeuer gestellt. Die interaktive Karte ermöglicht es, die gewünschte Straße und Hausnummer auszuwählen, um anschließend sofort feststellen zu können, ob ein Osterfeuer am gewünschten Standort möglich ist.

HASEPOST wird auch in diesem Jahr wieder ein Liste von Osterfeuern in der Stadt veröffentlichen.

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Stadt Osnabrück

Eine Pressemitteilung der Stadt Osnabrück.

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