Zollkontrolle. Foto: Hauptzollamt Osnabrück
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte am 23. Februar 2022 einen Inhaber einer Baufirma aus dem Landkreis Emsland wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 57 Fällen sowie wegen Steuerhinterziehung in 19 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Darüber hinaus verhängte das Amtsgericht ein Bußgeld gegen den Angeklagten in Höhe von 4.000 Euro wegen des Verstoßes gegen den Mindestlohn, aufgrund der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch das Hauptzollamt Osnabrück.
Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte von Juni 2012 bis Oktober 2017 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der Mann nicht nach. Durch dieses Verhalten sparte sich der Unternehmer Sozialabgaben in Höhe von rund 308.000 Euro. Außerdem hinterzog der Mann noch Steuern von circa 245.000 Euro.
Zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und der Schwarzlohnzahlungen an seine Arbeitnehmer verschaffte sich der Unternehmer unrichtige fingierte Belege von Dritten, sogenannte Abdeckrechnungen, mit denen er vorspiegelte, von ihm beauftragte Subunternehmer hätten die Leistung durch eigene Arbeitskräfte erbracht. Dies war tatsächlich jedoch nicht der Fall.
„Mit dieser Vorgehensweise hat der Beschuldigte nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.