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Startseite Landkreis OsnabrückJohnson & Johnson – drei Impfungen für „Booster“-Status nötig
Landkreis OsnabrückOsnabrück

Johnson & Johnson – drei Impfungen für „Booster“-Status nötig

von PM 18. Januar 2022
von PM 18. Januar 2022
Symbolfoto: Corona-Impfung.
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Symbolfoto: Corona-Impfung

Neue Regeln für die Impfung mit Johnson & Johnson: Nach Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes benötigen Menschen, die zunächst diesen Impfstoff erhalten haben, nun zwei zusätzliche Impfungen, um als geboostert zu gelten.

Mit der neuen Regelung unterscheidet sich Johnson & Johnson jetzt nicht mehr von anderen Impfstoffen. Wichtige Beispiele: Nach der Zweitimpfung gelten die Geimpften als vollständig grundimmunisiert und müssen als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Drei Monate nach der Zweitimpfung kann die Boosterung erfolgen. Dann entfällt auch die Testpflicht zum Beispiel bei dem Besuch eines Restaurants. Die neuen Regeln bedeuten allerdings auch: Menschen, die zunächst mit Johnson & Johnson geimpft wurden, gelten nach der Zeitimpfung nicht mehr als geboosert und erhalten diesen Status erst wieder mit der dritten Impfung.

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PM

Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

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