Zur Eindämmung des Coronavirus wurden fast alle Geschäfte in Niedersachsen geschlossen. Ab Samstag gilt jedoch eine Ausnahme für Blumengeschäfte und Gartencenter.
Blumenliebhaber und Hobbygärtner können sich freuen: Ab dem 13. Februar dürfen Blumengeschäfte und Gartencenter in Niedersachsen wieder öffnen. Die Sonderregel umfasst alle Geschäfte, deren Sortimentsschwerpunkt im Verkauf von Blumen und Pflanzen liegt. Das sind unter anderem Gärtnereien, Gartencenter, Gartenmärkte und alle weiteren Verkaufsstellen für Blumen, Pflanzen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck. Auch andere Artikel wie z.B. Blumentöpfe dürfen verkauft werden. Bei einem Besuch müssen weiterhin die Hygieneregeln befolgt werden.
Angeblich kein erhöhtes Infektionsrisiko
Die Landesregierung rechtfertigt den Schritt in einer Pressemitteilung wie folgt: „Die in den genannten Verkaufsstellen angebotenen Waren sind Güter des täglichen Bedarfs und die Öffnung der in der Regel kleinteilig aufgestellten Verkaufsstellen eröffnet voraussichtlich kein gravierend erhöhtes Infektionsrisiko.“ Andere Geschäfte müssen, trotz bestehender Hygienekonzepte, weiterhin geschlossen bleiben. Die Landesregierung begründet nicht, inwiefern sich Blumenläden grundlegend von anderen Geschäften unterscheiden, oder wieso das Infektionsrisiko dort besonders gering ist. Am 14. Februar, also einen Tag nach der erlaubten Wiedereröffnung, ist der für die Branche wichtige Valentinstag.