HASEPOST ¦ Zeitung und aktuelle Nachrichten für Osnabrück
  • Osnabrück
  • Region Osnabrück
  • Deutschland & die Welt
  • Kultur
  • Sport
  • Meinung & Kolumne
.
Mösers Meinung: Über den Niedergang der Osnabrücker Innenstadt
Ausrufezeichen im Aufstiegskampf: VfL Osnabrück schlägt RW Essen...
Klara Harhues präsentiert ihre Kunstwerke in Wallenhorst
Wie man sich in Osnabrück ab sofort über...
Wege in Ausbildung, Studium und Beruf: 4. beruf...
Der TV Bissendorf-Holte reist zum ASV Hamm-Westfalen
Unfall beim Ausweichen für Rettungswagen am Johannistorwall in...
Osnabrücker Studenten überzeugen in der Leichtathletik: Vier Starts...
Gute Nachricht des Tages: Oberschule Artland bildet neue...
Kinderschuhladen „Lotta & Emil“ an neuem Standort in...
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • ✨ KI-Selbstverpflichtung
HASEPOST ¦ Zeitung und aktuelle Nachrichten für Osnabrück
  • Osnabrück
  • Region Osnabrück
  • Deutschland & die Welt
  • Kultur
  • Sport
  • Meinung & Kolumne
HASEPOST ¦ Zeitung und aktuelle Nachrichten für Osnabrück
HASEPOST ¦ Zeitung und aktuelle Nachrichten für Osnabrück
  • Osnabrück
  • Region Osnabrück
  • Deutschland & die Welt
  • Kultur
  • Sport
  • Meinung & Kolumne

© (1996) 2014 – 2026 osna.com GmbH
Impressum & Datenschutzerklärung.

Startseite Meinung & KolumneMösers Meinung – Wohnungsgeberbestätigung
Meinung & KolumneMösers Meinung

Mösers Meinung – Wohnungsgeberbestätigung

von Justus Möser 16. Dezember 2016
von Justus Möser 16. Dezember 2016
Bürgeramt Osnabrück / Foto: Pohlmann
24

Guten Abend,

seit dem 01. November 2015 müssen Menschen in Deutschland, die eine neue Wohnung beziehen, sich von ihrem Vermieter eine sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“ ausstellen lassen. Der Grund ist ein neues und bundesweit einheitliches Meldegesetz. Denn in Deutschland herrscht allgemeine Meldepflicht. Wer umzieht ist verpflichtet, seine neue Anschrift der Meldebehörde vor Ort mitzuteilen. In Osnabrück ist die zuständige Meldebehörde das Bürgeramt im Stadthaus.
Neben der Vorlage einer „Wohnungsgeberbestätigung“ ist in Osnabrück auch das persönliche Erscheinen des „Wohnungsnehmenden“ bei der Anmeldung eines Wohnungswechsels verpflichtend.
Das ganze läßt sich nicht online erledigen. Einer guten Bekannten von mir ist dabei folgendes passiert: Sie wohnte viele Jahre mit ihrer Mutter, die mittlerweile schon über 80 Jahre alt ist, in einem Hochhaus im Osnabrücker Stadtteil Gartlage. Weil in diesem Hochhaus aus pekuniären Gründen immer mehr Wohneinheiten in Wohngemeinschaften für Studenten umgewandelt wurden und damit einhergehend von morgens bis abends ein relativ hoher Lautstärkepegel im Haus herrschte, hatte die Mutter den dringlichen Wunsch nach einem Wohnungswechsel hin in eine ruhigere Gegend. Mutter und Tochter beschlossen deshalb, in den Stadtteil Wüste zu ziehen, wo die beiden schon ihre jeweilige Kindheit verbracht hatten. Zum Glück fand sich dort schnell ein passendes Domizil und Anfang November dieses Jahres ging dann der Umzug reibungslos über die Bühne. Ein paar Tage später ging die Tochter zum Stadthaus, um ihre Mutter und sich umzumelden, so wie sich das für ordnungsliebende Deutsche schließlich gehört. Dieser Vorgang gestaltete sich allerdings schwieriger als erwartet. Da die Mutter stark gehbehindert ist, hatte sie ihrer Tochter eine Vollmacht ausgestellt, damit diese in ihrem Namen die Ummeldung vollziehen konnte. Das wurde aber von der zuständigen Sachbearbeiterin im Stadthaus nicht akzeptiert. Verordnung ist schließlich Verordnung, und persönliches Erscheinen heißt persönliches Erscheinen, da nützt auch die beste Vollmacht nichts. Der Hinweis der Tochter, daß ihre Mutter wirklich sehr starke Probleme mit ihrem Bewegungsapparat hat, führte nicht zu einer einvernehmlichen Lösung.

Die Sachbearbeiterin machte folgendes Angebot: der behandelnde Arzt sollte an Stelle der Mutter zusammen mit der Tochter im Bürgeramt erscheinen und die starke Gehbehinderung der Mutter bezeugen. Im Anschluß würde dann ein Mitarbeiter des OS-Teams zusammen mit der Tochter in die neue Wohnung fahren, um sich davon zu überzeugen, daß die Mutter dort auch wirklich wohnt.

Selbst ein Teilerfolg ihres Termins beim Bürgeramt wurde der Tochter verwehrt. Denn da sie die neue Verordnung zur Vorlage einer„Wohnungsgeberbestätigung“ bei einer Ummeldung nicht kannte, hatte sie diese natürlich auch nicht bei sich und konnte noch nicht einmal sich selbst in der neuen Wohnung anmelden. Unverrichteter Dinge mußte sie das Stadthaus verlassen. Nach einem Gespräch mit ihrer Mutter entschieden sich die beiden dafür, mit tatkräftiger Unterstützung eines guten Bekannten einen erneuten Besuch im Bürgeramt zu machen. Den behandelnden Arzt wollten sie für eine im Grunde doch recht profane Sache wie eine Wohnungsummeldung nicht extra bemühen. Und eine „Wohnungsgeberbestätigung“ wurde vom Vermieter auch problemlos ausgestellt. Alles schien auf ein Happy End hinauszulaufen, lediglich getrübt von dem Umstand, daß der Mutter auch noch eine Woche nach ihrem Besuch im Stadthaus die Beine furchtbar weh taten. Aber nun hatte alles endlich seine Ordnung gefunden, und die beiden durften von nun an in Ruhe und Frieden und gemäß den Bestimmungen des deutschen Meldegesetzes in ihrer neuen Wohnung in der Wüste leben.

Ich finde diesen Vorgang skandalös. Abgesehen von dem schrecklichen Wort „Wohnungsgeberbestätigung“, das sich wohl irgendein von der eigenen Kreativität beseelter Beamter in Berlin ausgedacht haben wird und das für mich einen Rückfall in die feudalen Zeiten des Mittelalters bedeutet („Vermieterbescheinigung“ hätte es doch auch getan!), ist das ungebührliche Verhalten der Sachbearbeiterin im Bürgeramt durch nichts zu entschuldigen. Ein Bürgeramt sollte für seine Bürger da sein und bei der Bewältigung der Herausforderungen des Alltags helfen. Dabei darf es auch gerne mal etwas unbürokratischer zugehen. Das deutsche Meldegesetz ist in den vergangenen Monaten durch zahlreiche Neubürger mit offensichtlicher Duldung der Bundesregierung so oft mißachtet und umgangen worden, daß es mich doch verwundert, mit welcher Akribie im Osnabrücker Bürgeramt bei zwei Menschen, die ihr ganzes Leben in dieser Stadt verbracht haben, vorgegangen wird. Was wäre denn wohl geschehen, wenn sich die Tochter geweigert hätte, mit ihrer gehbehinderten Mutter und einer „Wohnungsgeberbestätigung“ noch einmal in das Stadthaus zurückzukommen? Laut deutschem Meldegesetz ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn die neuen Bestimmungen nicht eingehalten werden. Meldet sich ein Mieter nach einem Umzug nicht binnen zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt, riskiert er eine Strafe von bis zu 1.000 Euro. Hier zeigt der deutsche Staat eine Entschlossenheit, die man sich von ihm in anderen Bereichen oft wünscht. Ich glaube allerdings, daß er damit die falschen Menschen trifft. Im Grunde scheint unser ganzes Leben eine einzige Ordnungswidrigkeit zu sein, die wir aber dahingehend korrigieren können, daß wir möglichst genau die Vorschriften und Regeln einhalten, die uns vom Staat auferlegt werden. Ob das alles sinnvoll und angemessen ist, lasse ich jetzt mal dahingestellt sein. Mit jeder neuen Vorschrift, mit der die Bürger malträtiert werden, stirbt ein Stück Freiheit. Bis irgendwann nichts mehr davon da ist. Egal, Hauptsache, die „Wohnungsgeberbestätigung“ wird rechtzeitig vorgelegt.

Ich wünsche allen HASEPOST-Lesern ein Adventswochenende, an dem es ausnahmsweise mal nichts zu mösern gibt. Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Ihr

Justus Möser

Hier alle bislang erschienenen Kolumnen von Justus Möser.

 

Informationen der Stadtverwaltung Osnabrück zur Ummeldung.

1 comment 0 FacebookTwitterPinterestEmail
Justus Möser

Justus ist unser "ältester Mitarbeiter", seit 1720 wandelt er durch unsere Stadt - wobei er inzwischen eher "geistert". Sein Vertreter in der Gegenwart ist unser Autor Wolfgang Niemeyer, der sich in dieser Kolumne regelmäßig darüber Gedanken macht „was würde Möser dazu meinen“?

vorheriger Artikel
Pitt Bull verbiss sich in Jacke von alter Dame (84)
nächster Artikel
Böser Verdacht: Hatte jemand absichtlich das Gitter über dem Lichtschacht verschoben?

das könnte Sie auch interessieren

Mösers Meinung: Über den Niedergang der Osnabrücker Innenstadt

21. Februar 2026

80.000 Euro und ein Landschaftsarchitekt für eine „Klima-Oase“

20. Februar 2026

Kommentar: Fakten schaffen an der Bremer Brücke, bevor...

9. Februar 2026

Kommentar: Wenn der Schneesturm ausbleibt, war die Entscheidung...

9. Januar 2026

Kommentar: Deutschland eine Diktatur? Was für ein gefährlicher...

8. Januar 2026

Kommentar: „¡Libertad!“ statt Völkerrecht – Venezuela feiert!

4. Januar 2026

Kommentar: Die Osnabrücker Schuldenuhr dreht sich 2026 immer...

1. Januar 2026

Mösers Meinung: Über Dönersteuern

27. Dezember 2025

Kommentar: Euch nicht zu mögen, fällt nicht schwer

26. November 2025

Kommentar: Kritik an unserer Berichterstattung, liebe Oberbürgermeisterin? Gerne...

4. November 2025

Comments are closed.



Aktuelle Artikel

  • Merz pocht auf strikte Schuldenbremse, hält Koalitionskurs ein

    21. Februar 2026
  • Merz bewertet Merkels Parteitagsbesuch als positives Signal

    21. Februar 2026
  • Lottozahlen heute: Aktuelle Gewinnzahlen und 19-Millionen-Jackpot

    21. Februar 2026
  • Last-Minute-Ausgleich: Dortmund stiehlt Leipzig den sicher geglaubten Sieg

    21. Februar 2026
  • Laura Nolte verteidigt Olympiagold im Zweierbob der Frauen

    21. Februar 2026


Impressum

  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram

© (1996) 2014 – 2026 osna.com GmbH   ·   Impressum & Datenschutzerklärung   ·   Made with ♡ in Osnabrück.   ·  Unsere Partnerportale:
OSNA.dating Partnersuche   ·   Hilfethemen für die US Einreise mit dem ESTA.  ·   www.kfz-versicherung-trotz-schufa.com  


zurück nach oben
HASEPOST ¦ Zeitung und aktuelle Nachrichten für Osnabrück
  • Home3 demos
  • Politics
  • Economy
  • Sport
  • Culture
  • Technology
  • Region Osnabrück+ Kreis ST
  • Seite 3