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Startseite AktuellDas „The Red Shamrock“ ist am Donnerstag nun die einzige Gaststätte in Niedersachsen mit Alkoholverbot nach 23 Uhr
AktuellOsnabrück

Das „The Red Shamrock“ ist am Donnerstag nun die einzige Gaststätte in Niedersachsen mit Alkoholverbot nach 23 Uhr

von Heiko Pohlmann 29. Oktober 2020
von Heiko Pohlmann 29. Oktober 2020
Noch stehen hier Tische, Stühle und Sessel: Beim Pub Karaoke weichen sie Mikrofonen und die Bühne wird eröffnet.
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Was passiert, wenn Landesregierung und Verwaltung beim Erlass von sicher gutmeinenden Verordnungen nicht antizipieren wie die Rechtslage ist, insbesondere unter Beachtung des Grundgesetzes, zeigt sich aktuell hinsichtlich der aktuell gültigen Regelungen für die Gastronomie in Niedersachsen und Osnabrück.

Besonders kompliziert wird es dadurch, dass in Osnabrück einem einzelnen Wirt zwischenzeitlich ganz explizit der Alkoholausschank verboten wurde, während alle anderen Wirte im Land Niedersachsen zumindest bis einschließlich Sonntag keine Sperrstunden mehr beachten müssen.

Wie also sieht die Rechtslage zumindest bis Sonntag 23:59 Uhr aus?
Ganz Niedersachsen darf nun wieder auch nach 23 Uhr alkoholische Getränke beim Gastwirt seines Vertrauens bestellen – natürlich auch Speisen und alkoholfreie Getränke.
Und was ist mit dem Wirt des „The Red Shamrock“ in der Dielingerstraße?

Um es gleich vorweg zu schreiben, bevor wir unten weiter nochmals zurückblicken, wie es zu dieser Situation kam: Der Irish Pub in der Dielingerstraße ist an diesem Donnerstagabend das einzige Lokal in Osnabrück, dem der Ausschank alkoholischer Getränke nach 23 Uhr formell verboten ist.

Nach Auskunft von Stadtsprecher Dr. Sven Jürgensen wird sich die Stadtverwaltung am Freitag nochmals anschauen, wie die Situation für Freitag, Samstag und Sonntag zu bewerten ist.
An diesem Abend bleibt es aber – zumindest formell – beim extra für das The Red Shamrock erlassene Ausschankverbot ab 23 Uhr. Ob es auch tatsächlich zu Kontrollen kommen wird, die dann zu einer Strafzahlung von bis zu 3.000 Euro führen könnten, konnte der Stadtsprecher nicht sagen.

Wie kam es zu der kuriosen Situation?

Bereits in der vergangenen Woche wurde von der Stadt Osnabrück eine Verordnung erlassen, die den lokalen Gastronomen die Öffnung während einer Sperrstunde zwischen 23:00 und 06:00 Uhr untersagte. Die Halbwertzeit dieser Regelung war denkbar kurz, denn bereits am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück einer Beschwerde vom Wirt des Irish Pub „The Red Shamrock“ stattgegeben und die Osnabrücker Regelung kassiert.

Sperrstundenregelung aus Hannover musste gesondert außer Kraft gesetzt werden

Doch zwischenzeitlich hatte das Land Niedersachsen eine nahezu gleichlaufende Regelung erlassen, ergänzt um das Verbot des Ausser-Haus-Verkaufs aus Kneipen heraus (ganztägig).
Somit konnte der Osnabrücker Wirt zumindest das Wochenende über – trotz Erfolg vor Gericht – doch nicht öffnen, da ja nun die Regelung aus Hannover galt.

Am Montag kippte das Verwaltungsgericht dann – allerdings nur für den einzelnen Kläger – die Regelung der Landesregierung. Der hätte jedoch erst ab Dienstag davon profitieren können, denn am Montag hatte er Ruhetag.

Stadtverwaltung Osnabrück vs. Irish Pub, nächste Runde

Doch aus der Zapfhahn-Bedienung nach 23 Uhr wurde es nichts, die Stadtverwaltung zeigte sich als schlechter Verlierer und erlies am Dienstag ein gesondertes Verbot nur für den Red-Shamrock-Wirt, der zwar mit der vor Gericht erstrittenen Ausnahme nun nach 23 Uhr den Laden geöffnet halten durfte, nur eben ohne Alkoholausschank.

Am Donnerstag, einen Tag nachdem sich die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin auf einen bundesweiten Lockdown verständigt hatten, entschied nun das Oberverwaltungsgericht, dass die Sperrstunde und der Außer-Haus-Alkoholverkauf landesweit gekippt werden – jedenfalls vorläufig. Wenn der landesweite Lockdown am Montag greift, für den die ausformulierten Regelungen noch nicht vorliegen, sieht die Sache schon wieder anders aus, dann sollen bundesweit alle Gastronomiebetriebe rund um die Uhr geschlossen bleiben.

Um die Angelegenheit vollends kompliziert zu machen, hatte das Osnabrücker Verwaltungsgericht ebenfalls am Donnerstag entschieden – parallel zur Entscheidungsfindung des OVG mit Fokus auf ganz Niedersachsen –, dass das von der Stadtverwaltung für das „The Red Shamrock“ erlassene Alkohol-Ausschankverbot nicht zu beanstanden sei – die Regelung, die rein formell nun auch weiterhin gilt, obwohl allen anderen Gastronomen in Niedersachsen der Alkoholausschank nun wieder erlaubt ist – zumindest bis zum Lockdown am Montag.

 

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Heiko Pohlmann

Heiko Pohlmann gründete die HASEPOST 2014, basierend auf dem unter dem Titel "I-love-OS" seit 2011 erschienenen Tumbler-Blog. Die Ursprungsidee reicht auf das bereits 1996 gestartete Projekt "Loewenpudel.de" zurück. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/385984-11

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