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AktuellOsnabrück

Kein Alkohol nach 23 Uhr trotz Erfolg vor Gericht – Ordnungsamt droht Osnabrücker Gastwirt mit 3.000 Euro Strafe

von Heiko Pohlmann 27. Oktober 2020
von Heiko Pohlmann 27. Oktober 2020
Die Holzverkleidung im Red Shamrock sorgt für eine urige Atmosphäre.
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Vor Gericht Recht erhalten und es dann auch zu bekommen, obwohl im vorliegenden Fall nicht weniger als die grundgesetzlich geschützte Berufsausübung betroffen ist, kann in der Hasestadt Osnabrück offensichtlich ganz schön schwierig sein.
Die Stadtverwaltung will nicht akzeptieren, dass ein Wirt bereits mehrmals erfolgreich gegen die Sperrstundenverfügung Beschwerde einlegen konnte. 

Zweimal konnte der Wirt des The Red Shamrock bereits vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich mit einer Beschwerde gegen die zuerst von der Stadt Osnabrück und am Tag darauf in der vergangenen Woche nahezu gleichlautend vom Land Niedersachsen erlassene Sperrstundenregelung, die auch das Verbot des Ausschanks von Alkohol beinhaltet, vorgehen.

Wenn er am Montag nicht Ruhetag gehabt hätte, wäre sein Lokal tatsächlich die einzige Theke mit Alkoholausschank nach 23 Uhr im gesamten Land Niederachsen gewesen (HASEPOST berichtete darüber exklusiv), doch die Stadtverwaltung gibt sich nicht geschlagen.
Am Dienstagabend gibt es nun doch keinen Triumph über die Sperrstunde in der Osnabrücker Dielingerstraße.

Zwei Mitarbeiter der Stadt überbrachten Androhung eines Zwangsgelds

Gleich zwei Mitarbeiter der Ordnungsbehörde wurden am Dienstagabend auf den Weg in die Altstadt geschickt um dem Gastwirt ein Schreiben zu überreichen, dessen Empfang er dann unter Zeugen quittieren musste.

In dem unserer Redaktion vorliegenden Schreiben verbietet die Stadtverwaltung dem Gastwirt ab sofort den Alkoholausschank im Zeitraum zwischen 23:00 und 06:00 Uhr.
Für den Fall der Nichtbeachtung wird ein „Zwangsgeld“ in Höhe von bis zu 3.000 Euro angedroht. Dass das Ausschankverbot lediglich ein Teil des gesamten Sperrstunden-Pakets war, ist offenbar nach Auffassung der Verwaltung nicht relevant.

Geselligkeit soll verhindert werden

Begründet wird die Maßnahme mit der Annahme der Verwaltung, dass „soziale Kontakte und Zusammenkünfte größerer Personengruppen in Restaurationsbetrieben“ […] „Insbesondere zu den späteren Abendstunden von Geselligkeit [sei] und dass diese Geselligkeit „unter Alkoholeinfluss steigt“.
Begründet wird das Alkoholverbot in dem Irish Pub mit der Annahme, dass mit dem Ausschankverbot das aktuelle Corona-Infektionsgeschehen gebremst werden könne,

Kurz vor 23 Uhr: „Laaaaaast Orders please“

Geöffnet bleiben darf das The Red Shamrock aber auch weiterhin nach 23 Uhr; die Sperrstunde selbst wird von der Verwaltung nicht mehr eingefordert.
Der Wirt kann also, nach alter Inseltradition kurz vor 23 Uhr die Glocke läuten und „Last Orders“, also die letzte Runde, ausrufen. Der Ausschank für Guiness & Co. ist dann um 23 Uhr beendet, danach gibt es nur noch alkoholfreie Getränke.

Gegenüber unserer Redaktion erklärte der Wirt, dass er keinesfalls die Konfrontation mit der Ordnungsbehörde suchen will, sondern mit seinen Beschwerden vor dem Verwaltungsgericht in Osnabrück lediglich von seinem Recht Gebrauch gemacht habe, eine seiner Ansicht nach fehlerhafte Verordnung korrigieren zu lassen.

Dass die Stadtverwaltung am Dienstagabend nach zwei erfolgreichen Beschwerden vor dem Verwaltungsgericht so reagiert, habe er nicht erwartet.
Sein Anwalt, so der Gastwirt, bereitet bereits die nächste Beschwerde vor. Am Donnerstag wird zudem vor dem Oberverwaltungsgericht darüber entscheiden, ob die Sperrstunde dann für alle Wirte in Niedersachsen fallen wird.

Der letzte Satz auf dem Verwaltungsschreiben an den Gastwirt, direkt vor der obligatorischen Rechtshelfsbelehrung, klingt unversöhnlich: „Die Polizei erhält eine Abschrift dieser Anordnung“.

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Heiko Pohlmann

Heiko Pohlmann gründete die HASEPOST 2014, basierend auf dem unter dem Titel "I-love-OS" seit 2011 erschienenen Tumbler-Blog. Die Ursprungsidee reicht auf das bereits 1996 gestartete Projekt "Loewenpudel.de" zurück. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/385984-11

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