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Startseite AktuellDer „Neue Güterbahnhof“: eine Weichenstellung in Richtung Abstellgleis
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Der „Neue Güterbahnhof“: eine Weichenstellung in Richtung Abstellgleis

von Redaktion Hasepost 1. September 2016
von Redaktion Hasepost 1. September 2016
Alter Güterbahnhof, Archivbild
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Wie geht es eigentlich weiter mit dem alten Güterbahnhof?
Am Dienstagabend hat der Stadtrat einen vom grünen Stadtbaurat Frank Otte erarbeiteten Bebauungsplan beschlossen, der für lange Zeit festschreiben soll, dass dort einzig und allein nur Gewerbe betrieben werden kann – keine Kultur, keine Kirche und auch sonst nichts, was nicht eindeutig Produktion oder Handel zuzuordnen ist.
Die Diskussion im Stadtrat wiederzugeben ist müssig, letztlich wurde doch nur wiedergekäut, was zuletzt im Juni Gegenstand der Debatte war – hier im Artikel vom 14. Juni.

Griesert versuchte vor den Sommerferien ein letztes Mal „Brücken zu bauen“

Einen „runden Tisch“ hat es nicht mehr gegeben, den hatte Michael Florysiak (DMD) vorgeschlagen, doch die Idee wurde vor der Sommerpause von einer Mehrheit im Stadtrat abgelehnt.
Wie Oberbürgermeister Wolfgang Griesert aber in der Begründung seines Abstimmungsverhaltens vor dem Stadtrat erläuterte, gab es von ihm bis zuletzt Versuche mit der Zion GmbH (jetzt 3 g Group) und der umstrittenen Lebensquelle e.V. eine Lösung herbeizuführen – vergeblich.

Wir haben uns entschlossen den Redebeitrag des Oberbürgermeisters in voller Länge, ungekürzt und unkommentiert zu veröffentlichen, da hier nach Meinung unserer Redaktion gut zusammengefasst ersichtlich wird, was Osnabrück und die Osnabrücker hinsichtlich des Geländes, das etwa halb so groß ist wie der Vatikan, zukünftig erwarten können: Nichts. Oder wie es vom OB bezeichnet wurde: „Abstellgleis“.

„Die politische Weichenstellung für die künftige Nutzung des Güterbahnhofgeländes hat der Rat durch Mehrheitsbeschluss am 5. April 2016 getroffen. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte zuvor am 18. Februar 2016 in nicht-öffentlicher Sitzung die Verwaltung beauftragt, für den Rat einen Entwurf mit der Zielsetzung eines ausschließlich auf gewerbliche Zwecke fokussierten Gewerbegebietes vorzulegen. Die in Gewerbegebieten rechtlich zulässigen Ausnahmen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sollten wegen des hohen Bedarfes an rein gewerblich nutzbaren Grundstücken nicht ermöglicht werden. Wir wissen alle: Gewerbeflächen werden gebraucht, aber wir wissen auch, mit dem heutigen Beschluss werden wir – vermutlich auf Jahre – kaum etwas Vernünftiges auf die Schiene setzen. Die Stadt hat zwar die Planungshoheit, ist aber bekanntlich, bis auf den Ringlokschuppen, nicht Eigentümerin. Sie hatte übrigens auch in der Vergangenheit nie die Möglichkeit das gesamte Gelände der Deutschen Bahn zu erwerben. In einem Gespräch mit Vertretern von Zion und Lebensquelle kurz vor den Sommerferien habe ich noch einmal versucht, Brücken zu bauen, über die alle Akteure hätten gehen können. Aber allein die finanziellen Vorstellungen zwischen Stadt und Zion lagen unverhandelbar weit auseinander. Und so lange beide Seiten nicht miteinander wollen, wird auf dem Gelände sich nicht das entwickeln, was der Stadt wirklich gut tut.

Die im „Neuen Güterbahnhof“ jetzt geplante Einschränkung des Nutzungsspektrums bedeutet, dass eine Theaterbühne, ein Fahrzeugmuseum, eine Kindertagesstätte, ein medizinisches Versorgungszentrum oder auch nur ein Gebetsraum für beispielsweise syrische Flüchtlinge an keiner Stelle der ca. 220.000 qm großen Fläche zugelassen werden können.

Es entsteht damit ein in Fachkreisen als „Graues Gewerbegebiet“  bezeichnetes Areal. Daran ändern auch ein geplanter begrünter Fußweg und die noch ausstehende Sanierung des für über zwei Millionen Euro durch die Stadt erworbenen denkmalgeschützten Ringlokschuppens nichts. Zumal dort dann weder kulturelle noch soziale Einrichtungen einziehen dürfen.

Die Chance durch ein „Buntes Gewerbegebiet“ auch attraktive und spannungsvolle öffentliche Räume zu schaffen, wird komplett zugunsten des großen Bedarfs an Flächen für gewerbliche Nutzungen aufgegeben.

Die im April geänderte Weichenstellung halte ich nach wie vor für falsch, aber in Anbetracht der am 27. September 2016 auslaufenden Veränderungssperre in diesem Bebauungsplanverfahren nicht mehr für umkehrbar, zumal die Vielzahl unterschiedlicher Anregungen keine Kehrtwende erzwingt. Deshalb ist die Beschlussvorlage der Verwaltung jetzt und heute konsequent. Wir befinden uns damit jedoch auf einer Schiene, die stadtentwicklungspolitisch ein Abstellgleis ist, das sowohl finanz- als auch kulturpolitisch nicht weiter führt.

Ich werde deshalb der Vorlage nicht zustimmen.“ 

 

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Redaktion Hasepost

Dieser Artikel entstand innerhalb der Redaktion und ist deshalb keinem Redakteur direkt zuzuordnen. Sofern externes Material genutzt wurde (bspw. aus Pressemeldungen oder von Dritten), finden Sie eine Quellenangabe unterhalb des Artikels.

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