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Startseite AktuellIHK und Handwerkskammer Osnabrück setzen sich für Autobahnbau ein
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IHK und Handwerkskammer Osnabrück setzen sich für Autobahnbau ein

von IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim 3. Mai 2016
von IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim 3. Mai 2016
Symbolbild: Stau
10

IHK und HWK: A 33 Nord und A 30 sind notwendige Projekte          184/2016

„Der Lückenschluss der A 33 Nord ist ebenso wie der sechsstreifige Ausbau der A 30 zwischen den Autobahnkreuzen Lotte/Osnabrück und Osnabrück-Süd notwendig, um das künftige Verkehrswachstum zu bewältigen und die Verkehrsqualität im Großraum Osnabrück zu sichern. Beide Projekte sind daher von hoher Bedeutung für die regionalen Unternehmen.“ Dies unterstrichen jetzt die Hauptgeschäftsführer von IHK und Handwerkskammer (HWK), Marco Graf und Sven Ruschhaupt, in einer gemeinsamen Stellungnahme zur aktuellen Diskussion um den Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans.

Zusätzlicher Verkehr soll auf die Autobahn gelenkt werden

„Ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil unserer Wirtschaftsregion liegt in der grundsätzlich noch guten Erreichbarkeit von Ballungsräumen und logistischen Zentren wie den Seehäfen“, erklärten Graf und Ruschhaupt. Schon heute sei die A 30 im Bereich Osnabrück in den Spitzenzeiten allerdings deutlich überlastet. Mit der Vollendung der Ortsumgehung Bad Oeynhausen im Jahr 2018 und des Lückenschlusses der A 33 zwischen Bielefeld und Osnabrück im Jahr 2019 werde der Verkehr auf der A 30 noch einmal deutlich zunehmen. Erklärte Zielsetzung der Kommunalpolitik in der Stadt Osnabrück sei es zudem, weitere Verkehre möglichst auf die Autobahnen zu lenken. „Der sechsstreifige Ausbau der A 30 allein wird diese Probleme nicht lösen. Vielmehr ist dazu auch der Lückenschluss der A 33 zur A 1 erforderlich“, sind Graf und Ruschhaupt überzeugt. Dies sei auch ein Ergebnis der Alternativenprüfung im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans.

These vom „induzierten Verkehr“: „abwegig“

Die in der öffentlichen Diskussion um die A 33 Nord gelegentlich negative Bewertung des so genannten „induzierten Verkehrs“ unterstelle, Bürger und Unternehmen würden künftig nur deshalb dieses neue Autobahnteilstück befahren, weil es vorhanden sei. Dies halten Graf und Ruschhaupt für abwegig. Wer als Arbeitnehmer leicht eine Autobahn erreiche, könne oft Erwerbsmöglichkeiten besser nutzen. Unternehmen in Autobahnnähe könnten Absatzgebiete sichern oder neue erschließen. Insofern würde durch ein neues Verkehrsangebot eine bereits vorhandene Nachfrage bedient. Auf die Zeitgewinne im Personen- und Güterverkehr sowie auf die Erhöhung der Zuverlässigkeit entfielen daher auch zusammen rund die Hälfte des Nutzens der A 33 Nord.

A33 Nord: Abwägung hat bereits stattgefunden

Kritisch setzten sich Graf und Ruschhaupt auch mit der Forderung des Umweltbundesamtes (UBA) auseinander, allein aus Umweltgründen u. a. auf die A 33 Nord zu verzichten. Eine hohe umwelt- und naturschutzfachliche Betroffenheit bedeute keineswegs das Aus für Infrastrukturprojekte. Angesichts der dichten Besiedlung Deutschlands und der intensiven Flächenkonkurrenz sei bei den meisten Vorhaben eine intensive Abwägung zwischen verkehrlichen sowie wirtschaftlichen Erfordernissen einerseits und dem Schutz von Mensch und Umwelt vor möglichen negativen Einflüssen andererseits erforderlich. Diese Abwägung habe u. a. auch bei der A 33 Nord stattgefunden und zu einer Einordnung in den Vordringlichen Bedarf des Entwurfs des neuen Bundesverkehrswegeplans geführt.

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IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim

Eine Pressemitteilung der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.

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