Ein Fahrradweg, der per Video überwacht wird „um die Konfliktpotentiale der verschiedenen Verkehrsteilnehmer zu erkennen“*
Eine derartige Überwachungsmaßnahme überraschte nicht nur zahlreiche Mitglieder des Osnabrücker Stadtrats, nachdem Baurat Frank Otte diese ungewöhnliche Aktion eher nebenbei bei der letzten Ratssitzung erwähnte.

AFP

*Zitat: Stadtverwaltung, VO/2019/3675

Beinahe wäre die Angelegenheit in der öffentlichen Diskussion untergegangen, weil in der Ratssitzung am 12. März auch noch bekannt wurde, dass Stadtbaurat Frank Otte beim Bau des Fahrradwegs „Protected Bike Lane“ die Kosten aus dem Ruder gerieten. Statt, wie vom lokalen Parlament genehmigt, 275.000 Euro, kosteten die etwas mehr als 150 Meter XXL-Fahrradweg nach Fertigstellung stolze 430.000 Euro. Eine Kostensteigerung von 56% innerhalb weniger Wochen Bauzeit.

Auch wenn die Kostenexplosion bei den Bauarbeiten lange die öffentliche Diskussion beherrschte, hat unsere Redaktion die höchst ungewöhnliche Videoüberwachung nicht aus den Augen verloren und weiterrecherchiert.

Videoüberwachung Fahrradweg
Dieser als PDF abgesicherte Screenshot soll belegen, wie „unscharf“ die Videoüberwachung erfolgte

Verwaltung wollte mangelnde Videoqualität mit PDF-Screenshot belegen

Dr. Fritz Brickwedde, Fraktionsvorsitzender der CDU, erhielt, genau wie unsere Redaktion, nach der Ratssitzung einen Screenshot im PDF-Format, der angeblich die Videoaufzeichnung und deren „Unschärfe“ belegen sollte.

Auffällig an dem Screenshot, mit dem auch die Bedenken der CDU-Ratsfraktion hinsichtlich Datenschutz beruhigt werden sollten: Es wurde in einem ungewöhnlichen Längsformat (842×595) gespeichert, mit schwarzen Balken links und rechts.

Dr. Sven Jürgensen, Pressesprecher der Stadt Osnabrück erklärte hingegen auf Nachfrage unserer Redaktion, dass die Videos im Format 720×480 aufgezeichnet wurden – also vollkommen anders als in dem vorliegenden PDF-Dokument.
Aktiv war die Überwachungskamera, die vom Fachbereich Geodaten und Verkehrsanlagen auch als „Sensor“ bezeichnet wird, in zwei Zeiträumen, vom 04. bis zum 10. September und vom 23.-26. Oktober 2018.

PDF-Datei für Lokalpolitiker wurde durch Kompression verfälscht

Der an unsere Redaktion gesendete Screenshot in dem ungewöhnlichen Format, das größer ist als das Video-Ausgangsmaterial, wurde auch der Ratsvorlage VO/2019/3675 zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (StUA) am Donnerstag beigefügt – ebenfalls im PDF-Dateiformat.

Abgesehen davon, dass Grafikinformationen durch Neu-Skalieren immer an Detailtreue verlieren, wirkt das von der Verwaltung verwendete PDF-Verfahren beim Abspeichern von Bildinformationen grundsätzlich verfälschend. Wikipedia schreibt zum Thema Kompression: „[durch] Bildkompressionsverfahren wird eine sehr starke Kompression erreicht (typischerweise 1:200), indem Hintergrund (typischerweise flächige Strukturen und Farbverläufe) und Text (scharfe Ränder, dafür nur wenige Farben) mit verschiedenen, dafür speziell geeigneten Verfahren komprimiert und anschließend übereinandergelegt werden“.

Rechtsanwalt erhielt Videosequenz

Neben dem an Presse und Ratsmitglieder versendeten PDF eines Screenshots, existiert außerhalb der Verwaltung aber auch ein Videoausschnitt, das dem Rechtsanwalt Daniel B. Jutzi auf Nachfrage zugesendet wurde. Jutzi, der im Gespräch mit unserer Redaktion erklärte, dass er keinesfalls davon überzeugt sei, dass die Stadt bei der Videoüberwachung des Fahrradwegs die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten habe und weitere Schritte gegen die Verwaltung prüft, hatte den Videoausschnitt auf Nachfrage direkt aus dem Fachbereich von Stadtbaurat Frank Otte zugeschickt bekommen.

Das inzwischen auch unserer Redaktion vorliegende Video hat das Format 720×480 Pixel – und es sieht auf den ersten Blick „unscharf genug“ aus, so dass keine Rückschlüsse auf Personen (Gesichter, Kennzeichen etc.) möglich scheinen. Doch entspricht dieses Video tatsächlich dem Material, das die Kamera im öffentlichen Raum aufgezeichnet hat?

Wurde auch das Video nachträglich verfälscht?

Unsere Redaktion schickte den Videoausschnitt zur Begutachtung an den renommierten IT-Forensiker Karsten Zimmer. Anders als erwartet bekamen wir nahezu umgehend eine Rückmeldung des Sachverständigen, der u.a. auch mit dem Bund Deutscher Kriminalbeamter zusammenarbeitet.

Der IT-Profi hatte gleich auf den ersten Blick erkannt, dass das Videomaterial, das dem Anwalt der Kanzlei Rechtsinformer zugeschickt wurde in der Videoplayer-Software VLC bearbeitet und gespeichert wurde. Dabei wurde das Kompressionsverfahren H.264/MPEG-4 AVC verwendet, das ebenso wie der für das Standbild verwendete PDF-Standard die Detailschärfe von Bildmaterial deutlich verschlechtert.

Videoüberwachung Fahrradweg
Indizien dafür, dass das Video durch Komprimierung verfälscht wurde

Im Gespräch mit unserer Redaktion betonte IT-Forensiker Zimmer, dass das verwendete Videoformat zwar nicht zwingend das vorliegende Videomaterial verschlechtern muss, entscheidend sei aber ohnehin, welche Detailschärfe die innerhalb der Video-Anlage verarbeiteten Videodaten haben.
Selbst wenn bei der Begutachtung durch Mitarbeiter der Verwaltung ein – ggf. nachträglich verschlechtertes – Videomaterial zum Einsatz kommt, kann auf den Speichern des eingesetzten Video-Equipments deutlich besseres und nach den Anforderungen der DSGVO nicht legales Material erfasst werden, das mindestens bis zum Export auf externe Datenträger sehr wohl Gesichter und Personen deutlich erkennbar speichert.

Alle bislang von der Verwaltung der CDU Ratsfraktion, den Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses (als Anlage zu VO/2019/3675), dem Anwalt Daniel B. Jutzi und nicht zuletzt unserer Redaktion vorgelegten Dateien wurden nachweislich in einem nachgelagerten Bearbeitungsschritt jeweils in Formaten abgespeichert, die starke Kompressionsverfahren nutzen und grundsätzlich die Detailschärfe herabsetzen und nicht dem entsprechen, was von der Überwachungskamera erfasst wurde.