Am Abend des 18. Januar 2019 sind in Osnabrück vier Shisha-Bars kontrolliert worden. Bei dem Einsatz handelte es sich um eine behördenübergreifende und ganzheitliche Kontrolle. Jede beteiligte Behörde (Hauptzollamt Osnabrück, Stadt Osnabrück, Gewerbeaufsichtsamt und Finanzamt) prüfte in ihrer eigenen Zuständigkeit und Profession. Die Polizei Osnabrück leistete Amtshilfe, um in den unübersichtlichen und gut frequentierten Lokalitäten ein sicheres und geordnetes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Bei den Kontrollen hat der Zoll Verstöße gegen das Tabaksteuerrecht und Anhaltspunkte für Schwarzarbeit festgestellt.
Es wurden 8,4 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak im Zuge der Kontrollen sichergestellt und zwei Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung eingeleitet.
Zudem stellten die Zöllner fest, dass in den vier Shisha-Bars in unzulässiger Weise Einzelportionen aus Kleinverkaufsverpackungen an Kunden verkauft wurden. Diese Ordnungswidrigkeit kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.
Sozialleistungsbetrug in mehreren Fällen
Darüber hinaus besteht in 9 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde. Wegen möglichem Sozialleistungsbetrug wird in sechs Fällen ermittelt.
In vier Fällen schritt das Ordnungsamt der Stadt Osnabrück ein, weil die Schadstoffbelastung in den Lokalen zu hoch war. Außerdem sind unerlaubterweise sieben Jugendliche in den Bars angetroffen worden.
„Die Prüfungen liefen ruhig ab und stehen in keinem Zusammenhang mit den umfangreichen Kontrollen in Nordrhein-Westfalen“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.