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Startseite OsnabrückAnschlag auf NordWestBahn-Zug aus Osnabrück (Update)
Osnabrück

Anschlag auf NordWestBahn-Zug aus Osnabrück (Update)

von Polizei Pressestelle 17. Dezember 2018
von Polizei Pressestelle 17. Dezember 2018
Symbolbild: NordWestBahn / Foto: Pohlmann
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Am späten Sonntagnachmittag ist es im Cloppenburger Stadtgebiet zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr gekommen, das teilte die Bundespolizei am Montagmorgen mit.

Auf der Fahrt von Osnabrück nach Oldenburg überfuhr die NordWestBahn (NWB) 82363 gegen 16:10 Uhr mehrere Gegenstände. Der aufmerksame Triebfahrzeugführer hatte zuvor einen aufgespannten Regenschirm auf den Gleisen erkannt und umgehend eine sogenannte Schnellbremsung eingeleitet.

Das Tückische an dem Vorfall war die Tatsache, dass der Mitarbeiter der NWB zunächst nicht erkennen konnte, was sich unter dem Regenschirm verbarg. Mitarbeiter der NWB, DB AG, Landespolizei und Bundespolizei mussten mit großer Besorgnis zur Kenntnis nehmen, dass u.a. ein Bahnschild samt Betonpfeiler quer auf die Schienen gelegt worden war. Am Tatort unweit der Amselstraße war der mit ca. 200 Personen besetzte Zug mit einer Geschwindigkeit von etwa 100 km/h in die Hindernisse gefahren.

3,5m langer Betonpfeiler

Hinweise auf verletzte Personen liegen der Bundespolizei nicht vor. Die NWB wurde durch den Vorfall nicht unerheblich beschädigt, der Triebwagen wurde noch am Abend in die Werkstatt nach Osnabrück verbracht. Der beschädigte Zug konnte zuvor noch bis zum Bahnhof Cloppenburg fahren. Bei der ersten Durchsicht des Fahrzeuges der NWB konnten zudem noch Teile eines Fahrrades (Rahmen) unter dem Zug festgestellt werden. Der aufgelegte Betonpfeiler war etwa 3,5 m lang und 10 cm breit. Wegen des Vorfalls verspäteten sich -4- Züge um etwa 58 Minuten, -2- Züge fielen ganz aus. Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen wegen eines „Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr“ aufgenommen.

Sachschaden von 5.000 Euro

Nach dem Vorfall sind bei der Polizei ersten Zeugenberichte eingegangen. Die Auswertung der Hinweise dauert noch an. Zudem konnten verschiedene Spuren am Schienenfahrzeug der NordWestBahn (NWB) und auch am Tatort gesichert werden. Der Sachschaden am dem Triebfahrzeug beläuft sich auf etwa 5.000,- Euro. Es wurden mehrere Unterbodenschäden (Rohrleitungen, Verformungen) an dem Zug festgestellt. Dank des sogenannten Schienenräumers unmittelbar vorne am Triebfahrzeug, wurde der Betonpfeiler regelrecht zur Seite „wegkatapultiert“, so dass größere Schäden am Zug verhindert wurden.

Wären Personen in unmittelbarer Nähe der Bahnanlagen durch umherfliegende Betonteile getroffen worden, hätte die Wucht dieser Gegenstände gefährliche Verletzungen herbeiführen können.

Teenager als Zeugen gesucht

Laut Zeugenberichten wurden am Sonntag vor der Tat zwei Jugendliche auf und in den Gleisen gesehen. Ob diese beiden Jugendlichen oder Dritte für die Tat in Betracht kommen, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die beiden Jungs waren beide dunkel gekleidet (evtl. schwarze Bomberjacken), dunkle kurze Haare, ca. 13 – 16 Jahre alt und einer war auffällig klein. Gegebenenfalls sind die beiden Teenager wichtige Zeugen und werden gebeten sich zur Aufklärung des Sachverhalts unter der Telefonnummer 0441 – 218380 bei der Bundespolizei in Oldenburg zu melden.

Taten verjähren erst nach 30 Jahren
Die Bundespolizei weist auf die Folgen einer derartigen Tat hin: Kommt es durch das Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahren nach der Tat geltend gemacht werden. Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können überfahrene Gegenstände weggeschleudert und somit zu regelrechten Geschossen werden. Herannahende Züge sind sehr leise und werden nur sehr spät wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges.

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Polizei Pressestelle

Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: Diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht durch uns gekürzt. Wir halten ungefilterte Berichterstattung für wichtiger als politische Korrektheit.

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