In Nordrhein-Westfalen droht eine Klageflut von Beamten aufgrund von Unzufriedenheit mit der Besoldung, die viele Staatsdiener als unangemessen betrachten. Das Land weicht von der geübten Praxis der Ruhendstellung von Widersprüchen ab, was eine Einzelklagenwelle auslösen könnte.
Unzufriedene Beamte in NRW
Die Unzufriedenheit der Beamten in Nordrhein-Westfalen ist deutlich: Sie betrachten ihre Besoldung als unangemessen. Seit 2021 sind beim Land fast 85.000 Widersprüche gegen die sogenannte amtsangemessene Alimentation eingegangen, wie aus der Antwort des NRW-Finanzministeriums auf eine kleine Anfrage von FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel hervorgeht, über die die „Rheinische Post“ berichtet.
Bedrohung durch Klagen
„Wir haben erhebliche Bedenken, dass die Besoldung im Jahr 2022 aufgrund der Inflation und im Jahr 2023 aufgrund der Einführung des Bürgergelds im Hinblick auf das Abstandsgebot zum Grundsicherungsniveau verfassungskonform war. Deshalb sollte das Land die Widersprüche sehr ernst nehmen“, sagte der Chef des Deutschen Beamtenbunds NRW, Roland Staude, der Zeitung. Der Beamtenbund warnt vor einer Vielzahl an Klagen, und Staude fordert das Land auf, unverzüglich zur geübten Praxis der Ruhendstellung zurückzukehren.
Verjährung von Ansprüchen und die Folgen
Laut Beamtenbund besteht die Gefahr, dass Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation trotz eingelegten Widerspruchs gegen die Besoldung nach drei Jahren verjähren. Die bisherige Praxis des Landes, Widersprüche ruhend zu stellen, hat nicht nur die Verjährung verhindert, sondern auch Musterklagen ermöglicht, um die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung zu prüfen.
Kritik an der Landesregierung
„Untätigkeit ist die neue Devise dieser Landesregierung“, kritisiert FDP-Fraktionsvize Witzel und fordert ebenfalls die Ruhendstellung. Mit seinem bisherigen Vorgehen setze der Minister die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für dringend benötigte Stellenbewerber aufs Spiel. Sollte das Land weiterhin von der geübten Praxis abweichen, könnten Landesbeamte gezwungen sein, einzeln für die Durchsetzung ihrer Ansprüche vor Gericht zu streiten. „Es kann nicht im Interesse des Landes sein, dass es nun eine Klagewelle vom Zaun bricht“, warnt Staude und bezeichnet eine Abweichung von der geübten Praxis als „Affront für die eigenen Beamten“.