HASEPOST
 
HASEPOST

760 Euro Arbeitslosengeld zu unrecht bezogen – 1.800 Euro Geldstrafe für Osnabrücker

Zoll (Symbolbild)

Sechzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im September 2020 ging der Mann einer geringfügigen Beschäftigung nach, die er der Agentur für Arbeit nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 760 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Automatisierte Prüfung überführt Betrüger

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV – unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.

Rückzahlung und Geldstrafe

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan. “Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen”, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
Polizei Pressestelle
Polizei Pressestelle
Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: Diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht durch uns gekürzt. Wir halten ungefilterte Berichterstattung für wichtiger als politische Korrektheit.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion