Der jüngste Lagebericht des Verfassungsschutzes zeigt eine besorgniserregende Anzahl an Extremismus-Verdachtsfällen unter den Beschäftigten deutscher Sicherheitsbehörden. Bundesweit wurden 739 Fälle untersucht, wobei bei 364 Beschäftigten „konkrete Anhaltspunkte“ für Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bestehen würden.
Untersuchte Fälle in Bund und Ländern
Die untersuchten 739 Fälle verteilen sich auf Bundessicherheitsbehörden – mit 210 Fällen – und Landessicherheitsbehörden, in denen 529 Fälle erfasst wurden. Zu den Bundessicherheitsbehörden gehören das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, die Bundestagspolizei, der Zoll, der Bundesnachrichtendienst und die Bundeswehr. Zusammen beschäftigen sie 384.100 Mitarbeiter. Landessicherheitsbehörden zählen zusätzlich rund 306.000 Beschäftigte.
Verteilung der Verdachtsfälle
Unter den Fällen mit nachgewiesenen Anhaltspunkten für verfassungswidrige Bestrebungen sind 175 auf Bundesebene und 189 auf Länderebene. Der überwiegende Anteil (79,4 Prozent) der Täter hat Bezüge zum Rechtsextremismus, gefolgt von 10,7 Prozent in der „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene und 4,9 Prozent in der Szene der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“. Offiziellen Angaben zufolge handelt es sich bei mehr als der Hälfte der Verdachts- und bestätigten Fälle um sogenannte „Altfälle“, die bereits im letzten Lagebericht ausgewiesen wurden.
Stellungnahme der Bundesinnenministerin
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) unterstrich die Wichtigkeit der Integrität der Sicherheitsbehörden. „Extremisten haben in Sicherheitsbehörden nichts zu suchen“, sagte sie. Der Ruf der Mehrheit der Beschäftigten, die Freiheit und Demokratie verteidigten, dürfe nicht „unter wenigen Extremisten leiden“. Seit April dieses Jahres sei es mit dem neuen Disziplinarrecht möglich, Disziplinarverfahren „wesentlich schneller zu führen und so Verfassungsfeinde konsequent aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen“, betonte Faeser.
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