Tausende von Menschen in Deutschland sind von Mitgliedern der katholischen Kirche missbraucht worden. Seit 2015 werden diese Fälle aufgearbeitet und wurden heute auf der Bischofskonferenz in einer 350-seitigen Studie vorgestellt. Direkt im Anschluss verkündete das Bistum Osnabrück auch seine Zahlen – das Ergebnis: Seit 1946 konnten insgesamt 68 Betroffene und 35 Beschuldigte ermittelt werden. Das geht zum einen aus den Akten und zum anderen aus so genannten „Anträgen auf Anerkennung des Leids“ hervor, welche direkt von den Opfern gestellt wurden.

AFP

2010 wurde der Skandal um den sexuellen Missbrauch in der katholische Kirche in Deutschland öffentlich. In bis dahin unbekanntem Ausmaße wurden Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene misshandelt und vergewaltigt und das von Menschen, zu denen sie in der Regel ein Vertrauensverhältnis pflegten. Um diese Fälle aufzuarbeiten wurde 2015 mit der MHG-Studie (Mannheim, Heidelberg, Gießen) begonnen. Im Bistum Osnabrück wurden dazu alle Akten von den Jahren 2000 bis 2015 nach potenziellen Taten durchsucht und bekannte Vorfälle bis zurück in das Jahr 1946 gemeldet. Außerdem wurden die Betroffenen ermutigt, sich direkt bei den Missbrauchsbeauftragen zu melden. Elf Personen wurden so beschuldigt, zehn waren dem Bistum noch nicht als mögliche Täter bekannt.

Missbrauchsbeauftragter: Die Taten waren erbärmlich und niederträchtig

Das Bistum Osnabrück hat für die Opfer zwei unabhängige Ansprechpersonen eingesetzt. Einer von ihnen ist Antonius Fahnemann, der ehemalige Präsident des Landgerichts Osnabrück. „Ich bin in direktem Kontakt mit Betroffenen und den Tätern. Dabei wird einem die Dimension erst klar“, sagt er bei der Pressekonferenz am heutigen Dienstag (25.09.). „Diese Taten waren niederträchtig und erbärmlich und haben gebrochene Menschen zurückgelassen“. Für ihn ist es einerseits wichtig, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, andererseits auch alle Taten zur Anzeige zu bringen, selbst wenn sie schon verjährt sind, denn „solche Taten gehören immer in die Hände der Staatsanwaltschaft, die dann entscheidet.“ Schwerwiegender Missbrauch verjährt nach dem Strafgesetz in Deutschland nach 20 Jahren, allerdings beginnt die Frist erst mit dem 30. Lebensjahr. Eine mögliche Vergewaltigung verjährt somit, wenn das Opfer 50 Jahre alt ist. Einige Taten sind inzwischen unter diese Frist gefallen, aber bei weitem nicht alle. Fahnemann betraut laut eigener Aussage derzeit vier Fälle, von denen bei zweien die Tat nicht länger als zwei Jahre zurück liegt. Die Kirche hat also weiterhin ein  Problem mit Missbrauch.

Bistum Osnabrück
Stellten die Ergebnisse aus Osnabrück vor (von links): Ludger Wiemker (Justiziar des Bistums), Stefan Schweer (Kirchenrechtler und Mitarbeiter bei der Datenrecherche für das Forschungsprojekt), Theo Paul (Generalvikar des Bistums Osnabrück) und Antonius Fahnemann, (Missbrauchsbeauftragte)

Was geschieht mit den Tätern und Opfern

Viele der Beschuldigten sind inzwischen verstorben, einige Fälle sind verjährt und in drei Fällen wollten die Betroffenen die Straftat nicht weiter verfolgen lassen. Im Bistum wurden deswegen nur drei der 35 Personen strafrechtlich verurteilt. In einem strafrechtlich verjährten Fall hat es ein kirchenrechtliches Verfahren gegeben, denn der Vatikan kann die kirchliche Verjährungsfrist aufheben. Keiner der noch lebenden Täter arbeitet heute noch mit Kindern und Jugendliche, manche wurden entlassen, manche sind verstorben und manche wurden frühpensioniert. Die Opfer erhielten die Möglichkeit einer bezahlten Therapie und Zahlungen zwischen 1.000€ bis 10.000€. „Am Anfang war ich etwas überrascht, wie wenig diese Zahlungen in Anspruch genommen wurden“, erklärt Fahnemann. „Doch wenn man sich in die Opferperspektive begibt, wird schnell klar warum. Viele Menschen wurden dauerhaft zu Opfern und leiden noch Jahrzehnte später unter den Taten. Da kommt einem so Summe wie eine weitere Demütigung vor. Sowas kann man mit Geld nicht aus dem Weg schaffen“.

Kritik an der Studie

Die katholische Kirche räumte schwerwiegende Fehler besonders im Bereich der Versetzungspraxis ein. „Es wurden Missbrauchstäter von einer Gemeinde in eine andere versetzt, es wurde vor allem darauf geachtet, das Ansehen der kirchlichen Institution nicht zu beschädigen, und die Täter wurden nicht ernsthaft belangt oder sanktioniert“, gesteht Theo Paul, der Generalvikar des Bistums Osnabrück. Auch an den Ergebnissen der Studie wurde schnell Kritik laut, schließlich wurden die Zahlen nicht von unabhängigen Gutachtern gesammelt, sondern von den Mitgliedern der Kirche selbst. „Ich würde selbst nie ein Urteil auf ein Gutachten stützen, dessen Zahlen mir von den Tätern geliefert wurden und die ich nicht selbst einsehen konnte“, betont der Missbrauchsbeauftrage und ehemalige Präsident des Landgerichts Fahnemann. Diese Aufgabe müssen staatliche Organe erfüllen und das was jetzt passiert ist, wird nicht ausreichen.