Ein 62-Jähriger wurde im Zusammenhang mit der geplanten Entführung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil fällte das Oberlandesgericht Frankfurt, er sieht den Mann schuldig in der Vorbereitung von Hochverrat und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Das Urteil und die Vorwürfe
Im Zentrum der Gerichtsverhandlung stand der 62-jährige Mann, dem die Vorbereitung eines Hochverrats sowie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wurde. Die Urteilsfindung fand am Montag durch das Oberlandesgericht Frankfurt statt, das die Haftstrafe auf zweieinhalb Jahre festlegte. Damit lag das Gericht leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert hatte.
Der Angeklagte und seine Rolle in der „Kaiserreichsgruppe“
Dem Verurteilten wird vorgeworfen, Mitglied der sogenannten „Kaiserreichsgruppe“ gewesen zu sein. Diese Gruppe soll laut Behördenangaben einen Umsturz in Deutschland geplant haben. Der Mann soll in diese Pläne involviert gewesen sein, indem er sich dazu bereit erklärte, Waffen in seiner Garage zu lagern.
Untersuchungshaft seit Herbst 2023
Bereits seit dem Herbst 2023 befindet sich der Mann in Untersuchungshaft. Mit der Verurteilung zu einer Haftstrafe folgt nun die gerichtliche Bestätigung der schwerwiegenden Vorwürfe.
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