HASEPOST
 
HASEPOST

62.000 Euro hinterzogen: Osnabrücker Zoll deckt Schwarzarbeit in Shisha-Bar auf

Zollbeamtin (Symbolbild)

Zöllner des Hauptzollamts Osnabrück sind dem Betreiber einer Shisha-Bar auf die Schliche gekommen: Der Mann hatte Mitarbeiter seiner Bar im Raum Cloppenburg über einen Zeitraum von drei Jahren illegal beschäftigt. Insgesamt hat der Zoll hinterzogene Beiträge von über 62.000 Euro aufgedeckt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte von Oktober 2016 bis Januar 2019 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten kam der Mann nicht nach. Er bezahlte den Lohn seinen Beschäftigten zum großen Teil schwarz aus. Durch dieses Verhalten sparte sich der Unternehmer Sozialabgaben in Höhe von mehr als 62.000 Euro.

Das Amtsgericht Cloppenburg verurteilte einen Betreiber einer Shisha-Bar aus dem Raum Cloppenburg wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Zusätzlich zu seiner Strafe muss der Mann auch für den entstandenen Schaden aufkommen und die Verfahrenskosten tragen”, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer. Das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg ist rechtskräftig. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion