Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 7. Januar haben 56 Parteien und politische Vereinigungen die Absicht bekundet, an der Bundestagswahl 2025 teilzunehmen. Dies gab die Bundeswahlleiterin am Mittwoch bekannt.
Anforderungen an die Teilnahme
Um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können, müssen die meisten Parteien und politischen Vereinigungen eine entsprechende Anzeige bei der Bundeswahlleiterin einreichen. Parteien, die im Bundestag oder einem Landtag seit der letzten Wahl durch eigene Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, haben die Möglichkeit, ihre Wahlvorschläge direkt bei den zuständigen Landes- oder Kreiswahlleitungen einzureichen. Für alle anderen Parteien und Vereinigungen ist die schriftliche Anzeige bei der Bundeswahlleiterin erforderlich.
Vielfalt der teilnehmenden Parteien
Zu den Parteien und Vereinigungen, die ihre Teilnahme an der Wahl angezeigt haben, gehören sowohl bekanntere Klein- und Kleinstparteien als auch der Südschleswigsche Wählerverband. Letzterer ist als Partei der dänischen Minderheit von der Fünf-Prozent-Hürde befreit. Weitere genannte Parteien sind „Die Partei“, Volt, die Werte-Union, die Piratenpartei und die Tierschutzpartei.
Die Anzeige der Beteiligung bei der Bundeswahlleiterin ist für viele kleinere Parteien von großer Bedeutung, da sie einen wichtigen Schritt zur Sicherung ihrer Teilnahme an der Bundestagswahl darstellt.
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